Müssen Lehrer Schulbücher selber zahlen?
am 18.08.2006 von JuracityBlog
Bis vor kurzem bekamen Lehrer sogenannte Lehrerexemplarer der im Unterricht verwendeten Schulbücher von den Verlagen und Schulbuchhändlern kostenlos zur Verfügung gestellt. In jüngster Zeit sind die Verlage und Händler von dieser Praxis abgerückt. Kostenlose Lehrerexemplare werden nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung gestellt.
Das Verwaltungsgericht Münster gab durch Eilbeschluss vom 16. August 2006 nun dem Antrag eines Lehrers statt, der Verpflichtung zur Beschaffung von Schulbüchern vorläufig nicht nachkommen zu müssen. Eine Entscheidung über seine inzwischen erhobene Klage steht noch aus. (Az.: 4 L 471/06 - nicht rechtskräftig)
Der sich an das Verwaltungsgericht wendende Lehrer einer Olfener Schule weigerte sich, die von ihm für seinen Unterricht benötigten Schulbücher auf eigene Kosten anzuschaffen. Der Lehrer bemühte sich vergeblich darum die Bücher von der Schule gestellt zu bekommen. Vielmehr wurde er von der Bezirksregierung Münster angewiesen, sich die erforderlichen Lehrbücher rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2006 zu beschaffen. Die Bezirksregierung vertrat nach Absprache mit dem Ministerium die Auffassung, es gehöre zum traditionellen Berufsbild des Lehrers, Teile seiner Vergütung für die Beschaffung von Schulbüchern für den von ihm zu verantwortenden Unterricht einzusetzen. Das Verwaltungsgericht teilte diese Auffassung nicht, sondern stufte die an den Lehrer ergangene Verfügung als offensichtlich rechtswidrig ein, da der Behörde die Rechtsgrundlage für eine solche Verfügung, die in die Grundrechte des Lehrers eingreife, fehle. Auch sei die Lehrerbesoldung entgegen der Ansicht der Bezirksregierung nicht in Teilen zur Beschaffung …
Schulbücher: Lehrer muss nicht selbst zahlen
LawBlog / Das Verwaltungsgericht Münster hat der Bezirksregierung dort eine offensichtlich rechtswidrige Verfügung aus der Hand geschlagen. Mit der war ein Lehrer verpflichtet worden, seine für den Unterricht benötigten Schulbücher selbst zu finanzieren. …
Auch in Rheinland-Pfalz müssen Lehrer Schulbücher nicht aus eigener Tasche zahlen
staatsrecht.info / Nachdem das OVG Münster bereits entschieden hatte, dass ein Lehrer nicht dazu verpflichtet ist, die für die Vorbereitung des Unterichts erforderlichen Schulbücher aus eigener Tasche zu finanzieren, ist nur auch das OVG Koblenz (Urteil…
Lehrer muss Schulbücher nicht aus eigener Tasche finanzieren - 2
staatsrecht.info / Das OVG Münster hat heute die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und festgestellt, dass ein Lehrer nicht dazu verpflichtet ist, die für die Vorbereitung des Unterrichts erforderlichen Bücher aus eigener Tasche zu finanzieren (6 B 1880/06 - una…
Lehrer kann Kostenerstattung für Schulbuch verlangen
Rechtblog / Weigert sich die Schulleitung, ein auf der Schulbuchliste befindliches Buch für die eigene Bibliothek anzuschaffen und kauft sich eine Lehrkraft das Buch deshalb selbst, kann sie Erstattung der Aufwendungen vom Dienstherrn verlangen. Dazu muss s…
Schüler ohne Schulbücher
ElbeBlawg / Mit dem neuen Schulgesetz wurde auch die Lernmittelfreiheit neu geregelt. Empfänger von Hartz IV bekommen künftig keine Befreiung mehr bei den Schulbuchkosten - darauf weist der Sozialticker hin. Im vergangenen Jahr gab es noch eine Üb…
Schulbücher für die Lehrer
Blickpunkt Recht & Steuern / Das Land Rheinland-Pfalz muss als Dienstherr seinen Lehrkräften kostenlos die Schulbücher zur Verfügung stellen, die für den Unterricht benötigt werden. Allerdings können Lehrerinnen und Lehrer nicht die nachträglic…
Lehrer muss Schulbücher nicht aus eigener Tasche finanzieren
staatsrecht.info / Wie das VG Münster in einer (nichts rechtskräftigen) Eilentscheidung vom 18.8.2006 festgestellt hat (Az.: 4 L 471/06), muss ein Lehrer die Schulbücher, die für seine Tätigkeit erforderlich sind, nicht aus eigener Tasche finanzieren. Vielmehr ist…
OVG NRW: Einsatz nur in Unter- und Mittelstufe kann amtsangemessen sein
JuracityBlog / Das Oberverwaltungsgericht NRW hat sich in seinem Beschluß vom 14.12.2006 - 6 A 4621/04 - mit der Frage der amtsangemessenen Beschäftigung eines Studienrats beschäftigt, der nach einer Verfügung des Dienstherrrn nicht mehr in der…
Der 25-Stunden-Tag
Das interessiert doch wieder keine Sau... / Ein Lehrer streitet vor Gericht, weil er der Auffassung ist, er habe in den Schuljahren 2003/2004 bis 2005/2006 eine Wochenstunde zu viel Unterricht leisten müssen. In der Pressemitteilung wird das Begehren des Lehrers so zusammengefasst: Zum Au…
» Justiz NRW: VG Münster - Herzlich willkommen auf unseren Internetseiten
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