Mündliches Examen
am 01.02.2006 von http://malkus.wordpress.com
Seit Freitag, 20.1.06 ist es wieder soweit. Prüflinge in schönen Anzügen zittern die Knie, rauchen eine nach der anderen und murmeln Prüfungsschemata vor sich hin - das mündliche Examen hat begonnen.
Doch keine Angst, die Fragen sind grundsätzlich gar nicht so schwer. Das größte Problem ist, dass man nicht weiß, was aus der Fülle an Stoff dran kommt und man unter dem Streß der Prüfung vieles vergisst. Eigentlich genauso wie bei “Wer wird Millionär”, nur mit Punkten statt Tausender.
Hier eine Kurz-Mitschrift von der Prüfung am Freitag, 20.1.06
1. Prüfungsgebiet: ZivilR
Für jeden, der den prüfenden Prof. von Vorlesungen her kannte, was es keine Überraschung, dass er sein Lieblingsthema prüfte: “Deliktsrecht”, §§ 823 ff.
Fall: “Zündelndes Kind”
Der achtjährige S klettert auf einen Stuhl und entnimmt aus einem hohen Schrank Streichhölzer. Diese trägt er noch drei Tage in seiner Hosentasche mit herum. M, die verwitwete Mutter des S bemerkte von alldem nichts. Dann hat er eine zündende Idee. Er steckt die Scheune des Bauern B an. Welche Ansprüche hat B gegen M?
Wer § 832 richtig erkannt, geprüft und das Verhältnis zu § 823 erklären konnte hatte gute Karten.
2. Prüfungsgebiet: ÖffR
Der prüfende Richter hat einen Standard-Fall zum Allgemeinen Verwaltungsrecht abgefragt:
“Das Land Hessen beschließt die Handwerks-Meister, die sich selbstständig machen mit 5000 € zu fördern. Bedingung ist aber, dass zwischen Meisterprüfung und Antrag auf Förderung bei männlichen Bewerbern eine Frist von 2 Jahren nicht überschritten wird. Bei weiblichen Bewerbern dagegen muss eine Frist von 5 Jahren gewahrt sein. Handwerksmeister K beantragt 2 1/2 Jahre nach seiner Meisterprüfung das …
Ab morgen Examen 2006/II in Bayern
Andere Ansicht / Ab morgen finden die schriftlichen Prüfungen im Termin 2006/II in Bayern statt. Der Termin ist insofern bemerkenswert, weil sich die Prüfungen aufgrund der Verschiebung durch den Papst-Besuch vom 31.8.06 bis zum 11.09.06 erstrecken. Darüber hinaus…
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Law on the Blog / § 34 Abs. 9 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetztes lautet wie folgt:  ”Wird ein Grundstück im Vertrauen auf die Wirkung eines Flächenwidmungsplanes, der die Bebaubarkeit dieses Grundstückes ausschließt, veräußert und wird die Bebau…
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Jurakopf / Das Widerspruchsverfahren kann einen hin und wieder kalt in Klausuren erwischen. Für diesen (relativ unwahrscheinlichen) Fall habe ich eine kleine (nicht abschliessende!) Auflistung typischer Problemfragen erstellt, die man auf jeden Fall beherrsche…
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