Mündliche Verhandlung in Sachen Apple vs. Samsung

Das Landgericht Düsseldorf hatte auf Antrag von Apple am 09.08.2011 eine einstweilige Verfügung erlassen, die Samsung den Vertrieb des Tablets Galaxy Tab 10.1 in der Europäischen Union untersagt. Diese Verfügung hatte das Gericht – ohne mündliche Verhandlung – in Richtung der koreanischen Muttergesellschaft von Samsung anschließend auf ein nur für Deutschland geltendes Verbot beschränkt.

Auf den Widerspruch von Samsung hin, hat das Landgericht Düsseldorf heute mündlich zur Sache verhandelt. Nachdem Spiegel Online bereits vorschnell vermeldet hatte, dass das Gericht die einstweilige Verfügung bestätigt hätte, ist tatsächlich noch keine Entscheidung ergangen und Termin zur Verkündung einer Entscheidung erst auf den 09.09.2011 bestimmt worden.

Das bedeutet allerdings, dass die einstweilige Verfügung bis zu diesem Datum bestehen bleibt. Auch wenn man sich mit Ferndiag…

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Themen: Landgericht , Apple , Samsung , Geschmacksmuster , Galaxy , Landgericht Düsseldorf , Ipad

Erschienen 25. August 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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