Mündliche Prüfung im Assessorexamen

Die Anregung des Kollegen Felser aufgreifend möchte ich meine Eindrücke zur mündlichen Prüfung im Assessorexamen allgemein und dem Aktenvortrag besonders nicht vorenthalten, weiss man doch aus leidvoller eigener Erfahrung, dass gerade die mündlichen Prüfungen im Examen bei den meisten Absolventen eine gewisse Form der Verdrängung auslöst, was zu einer recht schlechten Informationslage führt. Die folgende Übersicht gilt für die Prüfung in Nordrhein-Westfalen, in anderen Ländern gibt es Unterschiede, die gerne in den Kommentaren dargelegt werden können.

1. Ablauf

Die mündliche Prüfung besteht aus insgesamt vier Teilen. Vor der eigentlichen Prüfung findet das obligatorische Vorgespräch statt, anschließend folgt der Aktenvortrag und die Krönung bilden die drei Teilprüfungen aus dem Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht.

2. Ankunft beim LJPA

Statt im Prachtbau unweit der Königsallee sind die Prüfungsräume in der Außenstelle des Justizministeriums untergebracht. Zur Zeit grenzen unmittelbar die Baustellen der Werhahn-Linie an, so dass mit Schmutz und Lärm ein unwürdiges Umfeld besteht. Wegen der schlechten Parkmöglichkeiten sei auf den in Schlagnähe gelegenen (kostenpflichtigen) Parkplatz des Malkastens verwiesen, der jedoch auch eine Höchstparkdauer hat (daher wohl eher für das Abholkommando geeignet). Per Bahn ist die Außenstelle aber problemlos vom Hauptbahnhof bzw. der Innenstadt zu erreichen.

In Empfang genommen wird man von einem freundlichen Pförtner, der einen anschließend an den zuständigen Justizbediensteten übergibt, der merkwürdigerweise die gleiche Uniform trägt wie diejenigen, die man noch von der Staatsanwaltschaft her kennt: dort führen die Damen und Herren aber Häftlinge in den Gerichtssaal.

Zuerst wird man sein Mobiltelefon los: wer also damit rechnet, die dort eingebaute Stoppuhr für den Aktenvortrag nutzen zu können, darf sich von diesem Gedanken direkt verabschieden. Anschließend folgt eine Einweisung in den Tagesablauf.

3. Vorgespräch

Die Prüfgruppen begeben sich sodann in Richtung der Prüfungssäale, wobei der Begriff Saal ein wenig deplaziert ist, es handelt sich schlicht um bessere Wohnzimmer (was die Größe angeht). Vor den Räumen nimmt der oder die jeweilige Vorsitzende die Prüflinge in Empfang und beginnt mit den Vorstellungsgesprächen, die wie vom ersten Examen gewohnt nur wenige Minuten dauern und einzeln geführt werden. Ein gravierender Unterschied zum diesem Vorgespräch besteht aber, man bekommt sehr viel deutlicher das Gefühl vermittelt, als ernstzunehmender Gesprächspartner und nicht als Prüfungskandidat verstanden zu werden. Das beruhigt und weckt - wenn noch nicht vorhanden - den ersten Funken Hoffnung/Selbstbewußtsein. Die Themen des Vorgesprächs sind fast immer gleich, es geht um die Stations- und AG-Zeugnisse, den Berufswunsch und in der Regel um die angestrebte…

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Themen: Referendariat , Mobiltelefon , Forschung Und Lehre , Westfalen , Examen

Erschienen 11. März 2009 auf http://kleinblog.com/.

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