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Mündliche Kündigung gilt nicht

am 10.01.2006 von http://www.recht-blog.com

Also nochmal eine Kündigung im Arbeitsrecht bedarf der Schriftform. So nun das BAG am 09.01.2006. Gefunden habe ich diese Mitteilung bei Handakte WebLAWg dort wird wie folgt berichtet:
Die Berufung auf den Mangel der gesetzlichen Schriftform - hier für Kündigungen und Auflösungsverträge nach § 623 BGB - kann zwar ausnahmsweise gegen Treu und Glauben verstoßen. [...]

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Mündliche Kündigung gilt nicht

Handakte WebLAWg / Die Berufung auf den Mangel der gesetzlichen Schriftform - hier für Kündigungen und Auflösungsverträge nach § 623 BGB - kann zwar ausnahmsweise gegen Treu und Glauben verstoßen. Grundsätzlich ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen …

LAG Hamm: Kündigung per SMS? - Eine Kündigung per SMS wahrt die erforderliche Schriftform nicht und ist nach § 125 Satz 1 BGB nichtig. Gleiches gilt für einen Auflösungsvertrag.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl durch Kündigung wie auch durch Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Nach § 126 BGB erfordert die Schriftform …

iA bei Kündigung: Nur ein Esel kündigt “im Auftrag”

JuracityBlog / denn eine Kündigung, die mit “i.A.”, also “im Auftrag” unterschrieben ist, entspricht nicht dem gesetzlichen Schriftformgebot bei Kündigungen (§ 623 BGB). “Im Auftrag”, so das Arbeitsgericht Hamburg na…

Kündigung des Handelsvertretervertrags per Mail

JuracityBlog / Auch noch nicht gehabt. Kommt ein Mandant von mir und legt mir eine Kündigung seines Brötchengebers vor, die er per E-Mail erhalten hat. Wäre er Arbeitnehmer, wäre alles klar, denn nach § 623 BGB muss die Kündigung die ges…

LAG Rheinland-Pfalz: Nichtigkeit einer Kündigung per Telefax

anwalt-kiel.com / Das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz hat am 31.01.2008 - 9 Sa 416/07 entschieden, dass eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die nur per Telefax ausgesprochen wurde unwirksam ist. Sachverhalt: Die Parteien streiten darüber, ob das zwische…

BAG: Doppelte Schriftformklauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam

anwalt-kiel.com / Das Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 382/07 - hat ein Urteil des LAG Düsseldorf bestätigt und entschieden, dass vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sind, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den…

Unwirksamkeit einer Kündigung „i.A.“

RECHTaktuell / Nach § 623, 126 Abs. 1 BGB bedarf es für eine formell wirksame Kündigung der Schriftform, die durch eine eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers oder eines Vertreters erfüllt wird. Das Vertretungsverhältnis muss jedoch in der Kündigung deut…

Unwirksamkeit einer Kündigung „i.A.“

RECHTaktuell / Nach § 623, 126 Abs. 1 BGB bedarf es für eine formell wirksame Kündigung der Schriftform, die durch eine eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers oder eines Vertreters erfüllt wird. Das Vertretungsverhältnis muss jedoch in der Kündigung deut…

BAG zur Kündigung, Schriftform und Probezeit

JuracityBlog / Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.01.2008, Az.: 6 AZR 519/07) war mal wieder mit Fragen zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung befasst. Insbesondere setzte sich das Gericht mit dem Schriftformerfordernis und der erleichterten Kü…

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