Prozess gegen U-Bahn-Schläger wird öffentlich verhandelt
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München (Reuters) - Im Prozess gegen die Münchner U-Bahn-Schläger wegen versuchten Mordes haben die Angeklagten den brutalen Überfall auf einen Rentner gestanden.
Es tue ihnen leid, sagten der 18-jährige Spyridon L. und der 21-jährige Serkan A. zu Prozessbeginn am Montag vor der Jugendkammer des Landgerichts München. Beide jungen Männer erklärten ihr Verhalten vor allem damit, zu viel Alkohol getrunken zu haben.
Serkan A. sagte, er habe auch Heroin genommen. Den 76-jährigen Rentner, der durch Schläge und Tritte mehrere Schädelbrüche und eine Gehirnblutung erlitt, habe er aber keinesfalls töten wollen. Der jüngere Angeklagte sagte: "Hätte ich nichts getrunken, hätte ich auch nichts gemacht. Ich bin dann ein ganz anderer Mensch."
Der Überfall ereignete sich kurz vor Weihnachten in der Münchner U-Bahn. Auslöser des Angriffs soll die Aufforderung des Rentners gewesen sein, sich an das Rauchverbot zu halten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, den Tod des Mannes zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Der Angriff wurde von einer Videokamera in der U-Bahn-Haltestelle aufgezeichnet.
Die Tat hatte eine bundesweite Debatte über kriminelle ausländische Jugendliche und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgelöst. Das Thema dominierte den hessischen Landtagswahlkampf, in dem Ministerpräsident Roland Koch (CDU) mit Forderungen nach auf schärferen Gesetzen polarisierte. Die beiden türkisch- und griechischstämmigen Angeklagten sollen den Rentner bei der Attacke auch wegen seiner deutschen Nationalität beschimpft haben.
SCHNELLES URTEIL MÖGLICH
Der Prozess wird öffentlich verhandelt. Die Jugendkammer lehnte einen Antrag der Verteidigung ab, die Öffentlichkeit auszuschließen. Dies sei erzieherisch nicht geboten, sagte der Vorsitzende Richter Reinhold Baier. Die Angeklagten würden sich öffentlich weder übermäßig in Szene setzen noch durch die Berichterstattung in der Untersuchungshaft zu Helden gemacht.
Die Angeklagten hatten schon nach ihrer Festnahme die Tat eingeräumt. Sie bestreiten aber den Vorwurf des versuchten Mordes. Für den Prozess sind vorsorglich elf Verhandlungstage bis Mitte September angesetzt. Ein Urteil könnte aber schon Ende dieser Woche fallen.
Bei einer Verurteilung drohen dem zum Tatzeitpunkt 17-jährigen L. zehn Jahre Haft - die Höchststrafe für Jugendliche. Im Fall des drei Jahre älteren A., der dem Gesetz nach als Heranwachsender gilt, muss das Gericht entscheiden, ob es Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anwendet. Für Erwachsene steht auf versuchten Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe. - von Anna Holzer -
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