Müllpicking ist untersagt
am 23.01.2008 von http://www.lawblog.de
Private Dienstleister, auch wenn sie es gut meinen, dürfen keine Mülltonnen durchsuchen und Abfalltüten aufreißen, um die Inhalte mitzunehmen. Diese Praxis hatte kürzlich die Stadt Duisburg einem Subunternehmer verboten, der aber gegen die Verfügung vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf zog.
Dessen 17. Kammer hat jetzt das Verbot bestätigt (AZ 17 L 1471/07): Das Durchsuchen von Abfallbehältern und Entnehmen …
Wie kann das sein? Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits am 13.12.2007 (BVerwG7 C 42.07 - VGH 10 S 1684/06) die fragliche Tätigkeit erlaubt und festgestellt, dass die menschliche Gesundheit durch eine solche Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird.
Privater Dienstleister darf Mülltonnen nicht durchsuchen und durchsortieren
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OLG Düsseldorf: Rechtsanwälte dürfen nicht im Café beraten
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