MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG u. Co. KG: Bundesminister a. D. muss geprelltem Anleger Schadensersatz zahlen
am 27.08.2007 von KAPITAL-RECHTINFO
Das Landgericht (LG) Mosbach hat den ehemaligen Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz dazu verurteilt, einem MSF-Anleger die gezahlte Einlage zurück zu erstatten. Letztlich wurde dem Kabinettsmitglied a. D. seine Berühmtheit zum Verhängnis. Es ist davon auszugehen, dass Herr Prof. Dr. Scholz Berufung einlegen wird.
Der Kreis der Zahlungspflichtigen wurde um die wohl bekannteste Person erweitert. Neben Herrn Walter Rasch, Herrn Matthias Ginsberg und Herrn Michael Turgut ist Herr Prof. Dr. Scholz nunmehr der vierte Verantwortliche, der für seine Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrieb des Politikerfonds haften muss. Dem Bundesminister a. D. wurde vor allem das Werben mit seinem Bekanntheitsgrad, seiner vermeintlichen Seriosität und seiner fachlichen Qualifikation zum Verhängnis. Das LG Mosbach führt hierzu aus:
Der Beklagte Ziffer 5 [Herr Scholz Klarstellung des Verfassers] lässt sich zudem in der Produktinformation und den Zeitungsartikeln als Referenz für die Seriosität des Fonds und dessen Anlagekonzept benennen und beteiligte sich durch Interviews aktiv an der Werbung für den Fonds. Inhaltlich stellt er sich dabei selbst aufgrund seiner herausragenden fachlichen und auch politischen Stellung als Garant und Kontrollinstanz für den Deutsche Vermögensfonds I und die Einhaltung des Anlagekonzepts dar. Damit hat der Beklagte Ziffer 5 auch die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Prospektangaben übernommen.
Da im Beratungsgespräch die besondere Stellung von Herrn Prof. DR. Scholz erwähnt und herausgestellt wurde, haftet der Ex-Bundesverteidigungsminister mit seinem Privatvermögen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Das Urteil ist zu begrüßen. Zuerst natürlich vor allem, weil es richtig und gut begründet ist. Das LG Mosbach hat die höchstrichterliche Rechtsprechung angewandt und sich bei …
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