MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Ex-Bundesminister Scholz haftet für Anlageverlust

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17.11.2011 festgestellt, dass der ehemalige Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz grundsätzlich für Verluste der MSF-Anleger haftet. Der klagende Anleger kann darauf hoffen, in Kürze seine komplette Einlage zurück zu erhalten. Politische und zivilrechtliche Verantwortung sind „zwei Paar Schuhe“. Dies musste Herr Prof Dr. Scholz jetzt am eigenen Leibe erfahren. Der BGH hat ihn für seine markigen Worte in verschiedenen Vertriebsunterlagen des MSF-Fonds zur Verantwortung gezogen und eine grundsätzliche Haftung für das von ihm in Anspruch genommene Vertrauen bejaht. Herr Prof. Dr. Scholz war bei der MSF-Muttergesellschaft als Beiratsvorsitzender aktiv und hatte unter Herausstellung seiner persönlichen Integrität und gesellschaftlichen Stellung mehrfach behauptet, sich von der Qualität des Fondskonzeptes und der Beachtung sämtlicher Anlegerschutzvorschriften überzeugt zu haben. Leider ließ das Fondskonzept aber zu wünschen übrig, so dass der Fonds zunächst von der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) geschlossen und sodann insolvent wurde. Anlegergelder in Höhe von rd. € 40 Mio. waren zunächst verloren. Anders als noch das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und auch andere Gerichte, sah der BGH Herrn Prof. Dr. Scholz nicht bloß als eine Art Werbefigur an, die erkennbar keinen Einfluss auf den Fonds und dessen Aktivitäten nehme. Der BGH führt zur Stellung von Herrn Prof. Dr. Scholz u. a. aus: „Die Präsentation des Beklagten mit den ausgewählten Stationen seines Lebenslaufs war geeignet, Zutrauen in seine besondere persönliche Zuverlässigkeit hervorzurufen. Der Beklagte war als Politiker und Bundesminister Inhaber herausragender öffentlicher Ämter, die zumal dann allgemein Ansehen begründen, wenn ihr Inhaber - wie der Beklagte - nicht allein Berufspolitiker ist. Sie weisen zudem darauf hin, dass der Betroffene darauf bedacht sein wird, seinen guten Ruf nicht zu gefährden, da - wie die Veröffentlichungen zum vorliegenden Sachverhalt belegen - auch aus ihren Ämtern ausgeschiedene Spitzenpolitiker weiterhin im Blickpunkt der interessierten Öffentlichkeit stehen. Überdies deutet eine erfolgreiche politische Karriere auf eine ausgeprägte Durchsetzungsfähigkeit hin, welcher im vorliegenden Zusammenhang besondere Bedeutung zukommt, weil sich der Beklagte berühmte, Forderungen an das Management zum Anlegerschutz gestellt und durchgesetzt zu haben. Die Stellung eines Universitätsprofessors, die der Beklagte weiter innehatte, vermittelte den zusätzlichen Eindruck von Kompetenz und besonderer Seriosität.“ Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das Urteil überzeugt in jeder Hinsicht. Der Ex-Verteidigungsminister hatte sich mit seinen Äußerungen „zu weit aus dem Fenster gelehnt“. In seinem politischen Leben hätten leichtfertige Aussagen keine persönlichen finanziellen Verantwortlichkeiten hervorgerufen. Dies ist im „wirklichen Leben“ allerdings anders. Dort muss man sic……

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Themen: Bgh , Bundesgerichtshof , Bundesminister , Stationen , Rupert Scholz

Erschienen 19. Dezember 2011 auf http://www.kapital-rechtinfo.de.

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