MS kopiert Kopierschutz-Patent

CK - Washington.   Wenn die Geschworenen eine Patentverletzung - wie hier die Verletzung von Patenten gegen Softwarepiraterie - feststellen, kann die verletzende Partei, hier Microsoft, auch nach dem Verdikt und vor dem Erlass des erstinstanzlichen Urteils eine Richterentscheidung verlangen, um das Verdikt aufzuheben, beispielsweise durch den Antrag auf Judgment as a Matter of Law, auch Judgment Non Obstante Veredicto genannt. Der von Microsoft wegen seiner Patentpiraterie geschuldete Schadensersatz belief sich nach der Vorstellung der Geschworenen auf $115 Mio. Der Richter setzte noch einmal $25 Mio. sowie - wegen der vorsätzlichen Verletzung - die klägerischen Anwaltskosten darauf. Microsoft verlor auch die Berufung. Die auf den JMOL-Antrag folgende Entscheidung des Richters unterliegt der Berufung, für die in Patentsachen ein Sondergericht in Washington, DC, der Unit…

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Themen: Kopierschutz , Microsoft , Patent

Erschienen 20. November 2007 auf http://anwalt.us.

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