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MS erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Händler von gebrauchter Software

am 13.05.2008 von Handakte WebLAWg

Das LG München I hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Lizenzhändler HHS Usedsoft GmbH erlassen. Grund dafür ist eine irreführende Behauptung im Rahmen einer Vertriebsaktion des Unternehmens, die sich an öffentliche Auftraggeber wendet. In einem Anschreiben an die IT-Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand behauptet Usedsoft, dass der Handel mit gebrauchter Software “ohne Wenn und Aber” rechtlich abgesichert sei. Das Unternehmen will dies mit Urteilen des BGH und Hamburger Gerichte begründen. Jedoch bezieht sich keines dieser Urteile auf den von Usedsoft praktizierten Handel mit gebrauchten Lizenzen. Das LG München I entschied nun im Einstweiligen Verfügungsverfahren auf Antrag von Microsoft, dass die …

LG München I: Microsoft erwirkt einstweilige Verfügung gegen Usedsoft

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Nach einer Pressemeldung des bekannten Software-Herstellers Microsoft hat das Unternehmen gegen den Anbieter von gebrauchter Software Usedsoft eine einstweilige Verfügung erwirkt.Aus der Pressemitteilung:Das Landgericht München I hat eine Einstweil…

Microsoft erwirkt gegen Usedsoft eine einstweilige Verfügung

Handakte WebLAWg / Schon seit längerem versucht der Software-Hersteller Microsoft rechtlich gegen das Unternehmen Usedsoft vorzugehen, das gebrauchte Software anbietet. In einer von Usedsoft veranlassten Vertriebs- und Werbeaktion hatte das Unternehmen u.a. damit gewo…

Kein Weiterverkauf gebrauchter Software-Lizenzen

immateriblog.de / Im Rechtsstreit um den Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen hat sich die Oracle Corp. vor dem Landgericht München I gegen die usedSoft GmbH durchgesetzt. usedSoft bleibt es nach dem Urteil verboten, online erworbene Lizenzen von Oracle-Software we…

Verkauf gebrauchter Software: LG Hamburg ./. LG München

medien-gerecht / Das Landgericht München hatte dem Anbieter uSedSoft in der Vergangenheit den Verkauf von gebrauchter Software aus Volumenlizenzen und ähnlichem der Firma Oracle untersagt. Grund, der Erschöpfungsgrundsatz sei bei der Software nicht anw…

Landgericht München I : Urteil im Hauptsacheverfahren Oracle / usedSoft - Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für Software auf Datenträgern greift bei bloßem Download nicht

MEDIEN INTERNET und RECHT / LG München I, Urteil vom 15.03.2007- Az. 7 O 7061/06 Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stel…

Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen rechtswidrig

Rechtblog / Nach einem Urteil des Landgerichts München I im einstweiligen Verfügungsverfahren ist der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen rechtswidrig. In der Entscheidung vom 19. Januar 2006 (Az.: 7 O 23237/05) hält das Landgericht (LG) den H…

Urteil im Hauptsacheverfahren Oracle / usedSoft

Handakte WebLAWg / Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der per Download überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschränkung…

OLG Hamburg: Handel mit gebrauchten Microsoft-Lizenzen erlaubt

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Nach einem Bericht der usedSoft (PDF) hat das OLG Hamburg (Urt. v. 23.02.2006 - Az.: 5 U 140/06) die erstinstanzliche Entscheidung des LG Hamburg bestätigt und den Handel mit gebrauchten Microsoft-Lizenzen erlaubt.In der 1. Instanz hatte das LG Hamb…

Kann man per kostnepflichtigem Download erworbene Software weiter veräußern?

BERLIN BLAWG / In diese -unter Urheberrechtlern seit Jahren heftig umstrittene- Frage ist nun, nach einem Bericht bei Heise, durch eine Entscheidung des LG München I Bewegung gekommen. Das Landgericht untersagte danach einem Münchner Unternehmen den Handel mit &…

LG München: Download-Lizenzen erschöpfen sich nicht

Telemedicus / Normalerweise gilt im Urheberrecht der so genannte „Erschöpfungsgrundsatz“ (§ 17 Absatz 2 UrhG): Ist ein Werk einmal verkauft worden, so steht dem Urheber keine Kontrolle der weiteren Veräußerungen seines Werkes mehr zu. Dies gilt auch i…

Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist unzulässig

Rechtblog / Erklärt ein Anbieter von Software in seinen Lizenzbestimmungen, dass an der überlassenen Software nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt werden, so stellt dies eine zulässige, dinglich wirkende Beschrä…

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Rainer Langenhan

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