Mozilla gegen Abofalle

Die Mozilla Foundation, die hinter dem Browser Firefox und dem E-Mail Programm Thunderbird steht, hat in einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg (Urteil vom 10.12.2010, Az.: 406 O 50/10) Betreibern einer Abofalle gerichtlich verbieten lassen, die vorgenannten, eigentlich kostenlosen Programme, gegen Gebühr zum Download anzubieten. Darüber hinaus wurden die Beklagten verpflichtet, beim gebührenpflichtigen Angebot sonstiger Programme, ausdrücklich auf die Zahlungsverpflichtung und das Zustandekommen eines 2-Jahres-Abos hinzuweisen. Zudem wurden die Beklagten umfangreich zur Auskunft verpflichtet.

Dieses Urteil dürfte eines der er…

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Themen: Thunderbird , Heise , Landgericht Hamburg , Abofalle
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 17. Dezember 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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