Motorräder und die Duplex-Garagen

Wer sein Motorrad in einer sogenannten Duplex-Garage einstellt, trägt allein das Risiko, dass dieses umstürzt und beschädigt wird. Diese Ansicht vertritt jedenfalls das Amtsgericht München.

Duplex-Garagen sind so ausgelegt, dass mittels einer Art beweglicher Plattform auf einem Stellplatz zwei Fahrzeuge übereinander untergebracht werden können. Um das Ein- bzw. Ausparken des jeweils anderen Fahrzeugs zu ermöglichen, muß diese Plattform, auf der das obere Fahrzeug steht, gegebenenfalls bewegt werden.

Im entschiedenen Fall hatte der Kläger sein Motorrad auf der Plattform oben abgestellt. Als er zurückkehrte, mußte er feststellen, dass das Motorrad aufgrund der Bewegung der Plattform umgefallen und erheblich beschädigt worden war. Den Schaden von 3.120,00 € verlangte er vom Betreiber der Garage - dem Beklagten - ersetzt. Dieser weigerte sich: Das Motorrad habe in einer Duplex-Garage nichts zu suchen. Die Aufstellung eines solchen Fahrzeuges sei viel zu instabil, als dass man es ohne besondere Sicherung dort unterbringen könnte.

Das Amtsgericht gab dem Beklagten recht. Der Kläger habe seine Sorgfaltspflichten bei der Benutzung der Garage in erheblichem Maße verletzt. Ihm sei die Funkt…

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Themen: Motorrad , Fahrzeug
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 17. Juli 2008 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.

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