Motorradwettfahrt und Versicherungsrecht

In NJOZ 2011, 26 fand sich ein Beschluss aus dem Versicherungsrecht, auf den mich ein Blogleser aufmerksam gemacht hat. Sicher für manchen Verkehrsjuristen interessant - hier die Leitsätze:

1. Die in zunehmendem Umfang auch im innerörtlichen Straßenverkehr zu beobachtenden „Wettfahrten” sind selbst dann, wenn dies unter grober Missachtung oder Verletzung von Vorschriften der StVO geschieht, keine „Veranstaltung” im Sinne von § 2 I (5) AUB 94, sondern allenfalls ein privates „Kräftemessen” oder ein bloßes Ausleben von Egoismen.

2. Zwar kann ein solches „Wettrennen”, sofern es unter Verletzung von Verkehrsvorschriften erfolgt, zugleich den Tatbestand einer Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllen. Eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinn des § STGB § 315 c STGB § 315C Absatz I Nr. 2 d StGB erfordert indessen nicht nur ein zu schnelles Fahren an Straßenkreuzungen oder Straßeneinmündungen und eine dadurch verursachte konkrete Gefährdung, sondern da…

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Erschienen 26. März 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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