Fahrzeugverschleiss allein führt grundsätzlich nicht zum Verlust der Betriebserlaubnis
Anwalt bloggt | 8. Mai 2006 — Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 08.02.2006 in dem Verfahren 1 Ss 30/05 einen Motorradfahrer vom Vorwurf e…
Motorradfreundliches Urteil des höchsten Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg:
Der Halter eines Motorrades MV Agusta plante eine Umrüstung von Leichtmetallfelgen auf “fünf-Speichen-Carbonräder”.
Die Carbonräder verfügten in Großbritannien über eine Betriebserlaubnis zur Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr, die nach Klägerauffassung aus europarechtlichen Gründen auch für alle übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelte.
Der Fall gelangte schließlich bis ganz oben zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart den Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis ablehnte.
Die Argumente der Ablehnung:
Erkenntnisse für eine umfassende Bewertung von Kunststoffräder seien noch nicht ausreichend vorhanden es existiere kein geeignetes Prüfverfahren und keine angemessenen Vorgaben für die Überwachung im Rahmen der HauptuntersuchungDas dann vom Kläger angerufene Verwaltungsgericht Stuttgart hob den Ablehnungsbescheid auf. Es verpflichtete das beklagte Land Baden-Württemberg, dem Motorradfahrer für seine MV Agusta mit den betreffenden “fünf-Speichen-Carbonrädern” (Sonderräderaustattung) die beantragte Betriebserlaubnis zu erteilen.
Die gegen diese Entscheidung vom beklagten Land eingelegte Berufung blieb jedoch erfolglos.
Die Argumente des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg:
Der VGH Baden-Württemberg vertrat die Auffassung, dass -nach Antragsumstellung des Motorradfahrers im Berufungsverfahren- die Betriebserlaubnis für das Motorrad nicht erloschen sei.
Zu Recht sei das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass die Versagung der Betriebserlaubnis einen Eingriff in die primärrechtlich garantierte Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 AEUV darstelle.
Aufgrund § 19 II S.2 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebse…
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. August 2011 auf http://www.lawbike.de.
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