Motorrad-Unfall mit Verletzung: Einfach gelagert für den DAS
am 15.02.2006 von http://www.rsv-blog.de
Der Düsseldorfer Kollege Udo Vetter hat die Redaktion des RSV-Blog gebeten, seine Erfahrungen mit dem DAS hier wiederzugeben. Das “Orignal” seines Beitrags findet man im LawBlog.
Ich überlege, ob ich künftig überhaupt noch in Straf- und Bußgeldsachen mit der DAS Rechtsschutzversicherung korrespondiere.
Bei einer Verkehrsstrafsache beginnt die DAS etwa eine Diskussion darüber, ob es sich um eine “durchschnittliche” Angelegenheit handelte. Dass bei dem Unfall ein Motorradfahrer zu Fall gekommen und nicht unerheblich verletzt worden ist, spricht schon dafür, dass es sich nicht um eine bloße Bagatelle handelt. Folglich drohte auch Fahrverbot bzw. eine Entziehung der Fahrerlaubnis.
Aber nein, die DAS meint, nach den vorliegenden Unterlagen sei die Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einfach gelagert gewesen und auch nicht schwierig. Abgesehen davon, dass eine “durchschnittliche” Angelegenheit weder kompliziert noch schwierig sein muss, sondern halt durchschnittlich, handelt es sich bei Verkehrsstrafsachen nun mal um den klassischen Fall der normalen Angelegenheit.
Über all das könnte man ja noch diskutieren, würde die DAS es zumindest so handhaben wie andere Versicherungen. Und schon mal den Betrag zahlen, den sie für angemessen hält. Aber nein, die Versicherung verlangt Folgendes:
Wir bitten Sie daher, uns detailliert zu jedem einzelnen Kriterium des § 14 RVG die maßgeblichen Gesichtspunkte darzustellen, so dass die berechnete Gebühr innerhalb des vorgesehenen Rahmens nachvollzogen werden kann.
Klar, ich diktiere gerne seitenlange Aufsätze über Dinge, die sich eigentlich selbst erschließen. Um es zu wiederholen: Verkehrsdelikt. Jemand verletzt. Möglicher Führerscheinentzug. Also keine Bagatelle.
Und bevor nicht erläutert wird, was auf der Hand liegt, zahlt die DAS seit Neustem gar …
EINFACH GELAGERT
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