Motassadeq hat Verfassungsbeschwerde eingelegt

Der im Zusammenhang mit den Attentaten des 11.9.2001 wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen verurteilte Mounir al Motassadeq hat über seine Anwälte Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des Bundesgerichtshofs und des Haneatischen OLG eingelegt, berichtet tagesschau.de. Das Bundesverfassungsgericht habe bestätigt, dass die Beschwerde dort bereits am 15.12.2006 eingegangen sei. Ob die Verfassungsbeschwerde Auswirkungen auf den für den am 5. Januar 2007 geplanten erneuten Prozessbeginn vor dem Hamburger OLG hat, stehe noch nicht fest. In dem Prozess soll das Strafmaß neu festgesetzt werden. Motassadeq war zunächst wegen Beihilfe zum vielfachen Mord zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der BGH hatte das Urteil wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. In der Neuauflage hatte das Hanseatische OLG den Angeklagten dann "nur" wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 7 Jahren Haft verurteilt und ihn später auf freien Fuß gesetzt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin war dieses Urteil dann vom BGH teilweise aufgehoben worden. Der BGH verurteilte den Mann - wie oben dargelegt - auf der Grundlage der Feststellungen des OLG wegen Beihilfe zum Mord und verwies die Sache zur Festsetzung des Strafmaßes zurück. Motassadeq muss jetzt erneut mit einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren rechnen. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Verfassungsbeschwerde , Mord , Motassadeq
Rechtsgebiet: Verfassungsrecht

Erschienen 23. Dezember 2006 auf http://www.strafblog.de.

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