Motassadeq der Beihilfe zum Mord schuldig

Der BGH hat das Urteil im Hamburger Prozeß gegen den mutmaßlichen Helfer der Todespiloten vom 11.9.2001, Mounir al Motassadeq, verschärft. Der Angeklagte sei der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig. Dies stehe nun rechtskräftig fest, sagte am Donnerstag der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenats in Karlsruhe. Er gab damit der Revision der Bundesanwaltschaft statt.

In einer neuen Verhandlung vor dem Hamburger OLG müsse nun „eine der Tat und der Schuld angemessene …

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Themen: Rechtsprechung , Bgh , Faz , Vereinigung

Erschienen 16. November 2006 auf http://log.handakte.de/.

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