Morsals Mörder weiter im Visier der Staatsanwaltschaft

Der Mörder der 16 Jahre alten Deutsch-Afghanin Morsal bleibt auch nach seiner Verurteilung im Visier der Hamburger Staatsanwaltschaft. Die Behörde prüft seit April 2008 den Vorwurf, gemeinsam mit einem weiteren Verdächtigen im November 2007 eine 1977 in Afghanistan geborenen Frau sexuell missbraucht zu haben.

Revision gegen lebenslange Haftstrafe eingelegt

Gegen die lebenslange Haftstrafe im Hamburger «Ehrenmord»-Prozess legte die Verteidigung inzwischen Revision ein. Die Verteidigung muss die Revision erst begründen, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Einer der beiden Verteidiger des 24-Jährigen hat unterdessen sein Mandat niedergelegt. Zu den Gründen wollte Rechtsanwalt Thomas Bliwier keine Angaben machen.

Strafanzeige wegen Beleidigung des Staatsanwalts möglich

Bis Ende der Woche will die Staatsanwaltschaft zudem prüfen, ob sie gegen den noch nicht rechtskräftig Verurteilten Strafanzeige wegen Beleidigung stellt. Nach der Urteilsverkündung…

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Themen: Rechtsanwalt , Materielles Strafrecht , Afghanistan , Mandat , Morsal , Ehrenmord-prozess , Thomas Bliwier

Erschienen 19. Februar 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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