Morgan Stanley P2 Value: Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht! - Unverbindliche...

Mathias Nittel Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Anleger offener Immobilienfonds bangen um ihr Geld. Allianz Premium Management Immobilien Anlage, AXA Immoselect, DEGI Europa, DEGI International, KanAm US-Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe, UniImmo Global, SEB Immoinvest und TMW Weltfonds haben die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt oder werden bereits liquidiert. Wann und wie viel die Anleger von ihrem Geld zurückbekommen, ist völlig offen. Für viele Anleger, die ihre gesamten Ersparnisse in die vermeintlich sicheren Papiere angelegt haben, ist das eine beängstigende Situation. Anlegeranwalt Mathias Nittel, der viele Anleger des Morgan Stanley P2 Value vertritt, sieht gute Chancen dafür, das Anleger offener Immobilienfonds ihr Geld zurückbekommen: „Die Beratung durch die Beratenden Banken und freien Berater war regelmäßig fehlerhaft. Insbesondere Risiken wurden völlig vernachlässigt.“ Gute Chancen für Schadenersatz Der Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sieht daher gute Chancen für Schadenersatz. Mathias Nittel: „Für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche von Anlegern des Morgan Stanley P2 Value sehe ich Angesichts der zahlreichen Beratungsfehler, die ich bei unseren Mandanten festgestellt haben, gute Chancen.“ Die gegen die Berater erhobenen Vorwürfe basieren in der Regel auf typischen, mehr oder weniger in allen Fällen identischen Fehlern bei der Beratung im Vorfeld der Investition in offene Immobilienfonds. Fünf Punkte in denen Nittel regelmäßig eine Falschberatung festgestellt hat: Keiner seiner Mandanten wurde in der Beratung darüber informiert, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind. Keiner seiner Mandanten hat von seinem Berater erfahren, wie lange die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden kann und welche Verlustrisiken bei einer anschließenden Liquidation drohen. Stattdessen wurde die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und eine risikofreie Anlage suggeriert wurde. Keiner seiner Mandanten wurde darüber informiert, dass auch andere offene Immobilienfonds seit 2005 die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte, es also ein durchaus greifbares Risiko war, nicht an sein Geld zu kommen. Keiner seiner Mandanten war darüber informiert, dass die Berater das Agio sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand. Keinem seiner Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts angeboten, obwohl dies nach dem Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet. All diese Punkte begründen einzeln und gemeinsam eine Verletzung von Aufklärungs- oder Beratun……

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Erschienen 17. April 2011 auf http://bankundkapitalmarktrecht.twoday.net/.

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