Morgan Stanley P2 Value - Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung
bankundkapitalmarktrecht | 30. Juli 2010 — Mathias Nittel Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tel.: 06221-43401-14 Für Anleger des Offenen Immobilienf…
Mathias Nittel Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht - Heidelberg, den 31. Oktober 2010 - Für Anleger des Offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value war dies die schlimmste aller denkbaren Nachrichten: Der Fonds wird nicht mehr geöffnet sondern abgewickelt. Nach den massiven Wertverlusten, die der Fonds in den letzten Monaten hinnehmen mußte, kommt nun das Ende: Die Immobilien werden verkauft, der verbleibende Erlös zu einem späteren Zeitpunkt an die Anleger verteilt. Für die Anleger, denen durch ihrer Bank oder Sparkasse oder ihren Anlageberater die Beteiligung an dem Offenen Immofonds als sichere Kapitalanlage empfohlen wurde, ist mit der desaströsen Entwicklung dieses Fonds in den letzten zwei Jahren das Undenkbare eingetreten: Sie haben einen großen Teil des investierten Geldes verloren. Durfte eine Beteiligung am Morgan Stanley P2 Value überhaupt als sichere Kapitalanlage empfohlen werden? Der Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel verneint diese Frage: Der Offene Immobilienfonds hatte immer schon Risiken, die auch bekannt waren. Diese Risiken wurden bei der Beratung von Anlegern zumeist systematisch ausgeblendet. Typische Risiken Offener Immofonds Bei Gesprächen mit zahlreichen Mandanten hat der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht immer wieder festgestellt, dass über bekannte grundlegenden Risiken offener Immofonds nie gesprochen wurde. Einerseits haben Offene Immobilienfonds wie jede Beteiligung, deren Investitionsgegenstand im Markt gehandelt wird, das Problem des Preisverfalls. Zum anderen dauert es bei Immobilienkäufen lange, bis der Kaufpreis fließt. Braucht ein Fonds schnell Geld, zum Beispiel weil ein Großanleger aussteigen will, und hat der Fonds hierfür nicht ausreichend Liquidität, kann er die Anteile des Großanlegers nicht gleich zurücknehmen. Anwalt Mathias Nittel: Der Gesetzgeber hat für solche Situationen die Möglichkeit bereitgestellt, die Rücknahme einstweilen bis maximal 2 Jahre auszusetzen, um dem Fonds die Chance zu geben, ausreichend Liquidität zu beschaffen, beispielsweise durch den Verkauf von Immobilien. Gäbe es diese Möglichkeit nicht, wäre der Fonds, wenn er nicht über ausreichend Barvermögen verfügt, also illiquide ist, ein Fall für die Insolvenz. Wie man angesichts des Umstandes, dass dieses typische Risiko offener Immobilienfonds sogar eine gesetzliche Regelung erfahren hat, von sicheren Anlagen sprechen konnte, ist für den Anlegeranwalt nicht verständlich: Gerade die Entwicklung des Morgan Stanley P2 Value in den letzten 2 Jahren hat gezeigt, dass der Fonds für sicherheitsorientierte Anleger eben gerade nicht geeignet war. Eine Beratung, die auf die Sicherheit der Anlage abgestellt hat, war definitiv fehlerhaft. Aussetzung der Anteilsrücknahme Für Anleger, die ihr Kapital oder Teile davon dringend benötigen, beispielsweise weil sie damit ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise bestreiten müssen, war die seit 30. Oktober 2008 bestehende Aussetzung der Anteilsrücknahme t…
» Vollständiger ArtikelErschienen 31. Oktober 2010 auf http://bankundkapitalmarktrecht.twoday.net/.
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