Mordverurteilung für den "Kannibalen von Rotenburg" rechtskräftig

Die Revision des von der Presse als "Kannibale von Rotenburg" bezeichneten Armin Meiwes ist vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen worden, meldet bild.de im Newsticker. Die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes ist damit rechtskräftig. Meiwes kann damit frühestens nach 15 Jahren entlassen werden, wenn dann keine Gefährlichkeit mehr von ihm ausgeht. Der Fall hatte seit dem Jahr 2001 hohe Wellen geschlagen. Meiwes hatte einen Mann, den er über das Internet kennengelernt hatte, mit dessen Zustimmung getötet und teilweise gegessen. Seine Geschlechtsteile hatte er zuvor mit dem Opfer gemeinsam verspeist. Zunächst war Meiwes "nur" wegen Totschlags zu einer achteinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil jedoch auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin aufgehoben. Im Mai 2006 verurteilte das Landgericht Frankfurt den skurrilen Täter dann auf der Grundlage der ersten Revisonsentscheidung des BGH wegen Mordes. Meiwes habe "zur Befriedigung des Geschlechtstriebes" gehandelt. Diese Sichtweise hat der BGH mit seiner jetzigen Revisionsentscheidung bestätigt. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Rotenburg , Kannibalen

Erschienen 16. Februar 2007 auf http://www.strafblog.de.

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