Mordprozess: Verteidiger braucht Unterbrechung
am 17.01.2007 von http://www.woetzel-online.info/
Nur
kurz war der erste Tag im Prozess um den Raubmord an einer
51-jährigen Anhalterin vor dem Würzburger Landgericht: Auf
Antrag der Verteidigung unterbrach das Schwurgericht heute vormittag
die Verhandlung bis Donnerstag. Dem 56-jährigen Angeklagten wird
vorgeworfen, Ende September 2001 einer Frau aus Baden-Württemberg
die Kehle durchgeschnitten und ihr 400 D-Mark geraubt zu haben.
Gefunden
wurde die Leiche des Opfers am 6. Oktober 2001 am Waldrand nahe der
Autobahn bei Thurnau (Kreis Kulmbach). Mit einem scharfen Gegenstand,
vermutlich einem Messer, habe der Angeklagte der 51-jährigen
Geschäftsfrau aus Baden-Württemberg mehrere massive
Schnitte am Hals zugefügt und die Luftröhre durchtrennt,
so Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager. Es ist bereits der zweite
Versuch der Anklagebehörde, dem 56-jährigen Kaufmann die
Tat nachzuweisen: Im Juni 2004 wurde er vom Landgericht Bayreuth in
gleicher Sache freigesprochen. Damit war der Bundesgerichtshof nicht
einverstanden. Das Landgericht habe die Beweise nicht richtig
gewürdigt, befanden die Karlsruher Richter nach Revision der
Staatsanwaltschaft und der Nebenklage.
Dass
der Fall jetzt vor dem Würzburger Schwurgericht neu aufgerollt
werden muss, ist für den Witwer und die drei Kinder des Opfers
Erleichterung und Belastung zugleich, sagte Rechtsanwalt
Michael Donath (Schwäbisch Hall), der die Familie vertritt: Ich
gehe davon aus, dass der Fall jetzt noch einmal akribisch geprüft
wird. Verteidiger Andreas Homuth (München) erwartet dagegen,
dass es bei dem Freispruch bleibt. Weil ihm wegen eines
Versehens der Post ein kleiner Teil der umfangreichen Verfahrensakten
erst am Montag zuging, wurde auf seinen Antrag hin das Verfahren bis
zum morgigen Donnerstag unterbrochen, noch bevor der Angeklagte zu
Wort kam. Der 56-Jährige will sich derzeit aber ohnehin nicht
zur Sache äußern, erklärte der zweite Verteidiger,
Nikolaus Gwosdek (Würzburg).
Der
Ex-Manager wird der Tat verdächtigt, weil er das 51-Jährige
Opfer am Tag vor ihrem festgestellten Todeszeitpunkt in Österreich
als Anhalterin mitgenommen hat. Die Frau war mit einer Reisegruppe
unterwegs, durfte aber nicht nach Ungarn einreisen, weil ihr
Reisepass abgelaufen war. Per Anhalter machte sie sich auf den
Heimweg. Nach einer früheren Aussage des Angeklagten hat er die
Frau bis Regensburg mitgenommen und ist dann alleine weiter bis zu
seinem Heimatort Schwarzenbach an der Saale (Kreis Hof) gefahren.
Weniger
als ein Jahr nach dem Bayreuther Freispruch saß der Ex-Manager
einer Porzellanfabrik erneut auf der Anklagebank: Im Februar 2005
verurteilte ihn das Landgericht Hamburg zu vier Jahren Gefängnis.
Unter dem klingenden Pseudonym Garibaldi hatte der Kaufmann
versucht, den Shell-Konzern um vier Millionen Euro zu erpressen. In
dem Hamburger Verfahren machte er auch die Mord-Ermittlungen für
seine Situation verantwortlich.
Ob
der Würzburger Prozess in der von der 1. Strafkammer gewohnten
sachlichen Atmosphäre durchgeführt werden kann, ist nach
dem ersten Verhandlungstag noch offen: Oberstaatsanwalt Erik
Ohlenschlager hat Verteidiger Andreas Homuth in scharfem Ton dazu
aufgefordert, die Beeinflussung von Zeugen zu unterlassen. Laut
Ohlenschlager hat der Anwalt mit der getrennt lebenden Ehefrau des
Angeklagten telefoniert und sie davor gewarnt, ihren Mann wegen
sexueller Nötigung und Bedrohung anzuzeigen. Im
Wiederholungsfall werde die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen
versuchter Strafvereitelung gegen den Anwalt einleiten und seinen
Ausschluss aus dem Verfahren beantragen, drohte der Anklagevertreter.
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