"Mord"fall Rupp - Wiederaufnahme nach Leichenfund angeordnet

Das LG Landshut hat nun angeordnet, das Verfahren, von dem hier schon ausführlich berichtet wurde, wiederaufzunehmen. Der Verurteilte E., der bisher immer noch in Strafhaft sitzt, wird umgehend freigelassen, die anderen Verurteilten waren schon zuvor ferigekommen, nach Verbüßung ihrer Starfe bzw. wegen haftunfähigkeit. Trotz des Leichenfunds, der die Version, auf der das Urteil beruhte, widerlegte, hatte die Staatsanwaltschaft sich bisher gegen eine Wiederaufnahme gesträubt. Die Verurteilten seie…

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Themen: Wiederaufnahme , Materielles Strafrecht , Rupp , Fehlurteil , Strafverfahrensrecht , Falschgeständnis , Leiche
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 3. April 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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