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Mordfall Carolin: Politische Folgen III

am 30.01.2006 von http://walfischbucht.wordpress.com

Zur Geschichte der Angelegenheit bisher vergleiche z.B. hier, hier und hier.
Nachdem die oppositionelle CDU-Fraktion einige Fragen im Zusammenhang mit der Entlassung des späteren Täters in einem Untersuchungsausschuss klären will hat Justizminister Sellering in der Landtagssitzung vom 26.1. eine Rede gehalten, deren Text das Justizministerium als Presseerklärung 07/06 hier gesondert veröffentlicht.
Aus dem Text:
... Ich habe im Rechtsausschuss in drei sehr langen Sitzungen gemeinsam mit dem Generalstaatsanwalt und dem Vollzugsabteilungsleiter Rede und Antwort gestanden. Ich werde weiter alle Fragen beantworten und alles rückhaltlos offen legen.
In diesem Zusammenhang bin ich als Minister grundsätzlich sehr zurückhaltend, mich vor Abschluss eingehender Untersuchungen dazu zu äußern, ob in einem bestimmten Fall individuelles Fehlverhalten vorliegt oder nicht. Bei den gegen die Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfen im Fall Maik S. habe ich mich allerdings früh vor die Staatsanwaltschaft gestellt. Denn diese Vorwürfe werden ausschließlich auf der Grundlage einer bestimmten Rechtsauffassung erhoben. Nur wenn diese Rechtsauffassung zutrifft, dass nämlich die Staatsanwaltschaft überhaupt eine rechtliche Handhabe hatte für einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung, kann ihr das Nichtstellen dieses Antrages als Fehlverhalten vorgeworfen werden.
Ich halte diese Rechtsauffassung aber eben nicht für vertretbar, jedenfalls nicht für vertretbar durch einen Staatsanwalt bei der Bearbeitung seiner Rechtsfälle, da hat er sich an der oberen und obersten Rechtsprechung auszurichten. Und diese Rechtsprechung ist eindeutig, das hat die Prüfung des Generalstaatsanwalts ergeben, diese Einschätzung wird von meiner Fachabteilung geteilt und - wie gesagt - ich selbst sehe das auch so.
Wenn für einen Täter, der nicht psychisch krank ist, durch rechtskräftiges Urteil …

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