Kleiner (schwäbischer) Sozialrechtsschock am Nachmittag
reuter-arbeitsrecht.de | 28. November 2011 — Sozialrecht hat nur einzelne Berührungen mit dem Arbeitsrecht (sind wir froh drüber). Der berühmte Wegeunfall darf sich zu dies…
Immer wieder erstaunlich, womit sich Sozialgerichte befassen müssen, zumindest im vorliegenden Fall. Dass HartzIV immer wieder Blüten treibt, ist ein offenes Geheimnis. Aber DIES nun?
Während des Studiums habe ich mir die Tatbestandsmerkmale des Unfalls immer an nachfolgendem „Gedicht“ gemerkt, dessen Herkunft ich nicht mehr zuordnen kann:
Ein Unfall ist ein Schicksalsschlag, den keiner gern erleiden mag. Von außen in den Körper dringt, Gesundheitsschäden mit sich bringt, und war`s dann auch noch plötzlich, dann war´s ein Unfall, wie entsetzlich.
Im hier verlinkten Fall mache die Witwe des „Unfallopfers“ Ansprüche geltend. Grund dafür war, dass sich der (ermordete) Ehemann auf dem Rückweg vom Steuerberater befand. Zu den Einzelheiten wird der verlinkte Artikel zitiert:
Der 38-jährige arbeitslose Sohn hatte den Vater auf der Rückfahrt vom Steuerberater unter der Vortäuschung einer Panne aus dem Auto gelockt, mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf geschlagen und dann mit Benzin übergossen und angezündet.
Eine Definition des Wegeunfalls (Arbeitsunfalls) ist in § 8 SGB VII zu finden.
Die Argumentation Wegeunfall verliert (zunächst) auch die Abwegigkeit, wenn man die nachfolgende Entscheidung des BSG liest (BG 1963, Seite 254):
„Eine Arbeiterin war nach Schichtschluß auf dem Heimweg von einem Sittlichkeitsverbrecher ermordet worden. Das BSG (BG 1963, Seite 254) hat Unfallversicherungsschutz bejaht, weil die Beweggründe des Täters weder durch rein private noch durch betriebsbedingte Beziehungen zur Überfallenen beeinflußt worden waren. Es handele sich um das Notzuchtverbrechen eines Täters, der zum Angriff gegen die erstbeste ihm begegnende Frau entschlossen war und den mit der Ermordeten keinerlei Beziehungen verbanden. Anschlä- ge dieser Art – wie auch Raubüberfälle – Dumme-jungenstreiche und sonstige Ge…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. November 2011 auf http://hartzviernachrichten.wordpress.com.
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Nur weil jemand während der Arbeit ermordet wird, ist es nicht unbedingt ein Arbeitsunfall, entschied das Landessozialgericht in Baden-Württemberg