Siegburg: Tatablauf noch unklar
LawBlog | 22. November 2006 — Obwohl die drei mutmaßlichen Mörder aus der Jugendhaftanstalt Siegburg in der vergangenen Woche “mehrfach” von Kriminalbeamten …
Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Der Tod des 20-jährigen Häftlings in der Jugendhaftanstalt Siegburg war ein von den drei anderen Zellen-Insassen geplanter Mord von grausamsten Ausmaß, der von mehren Gefängniswärtern trotz Alarmierung nicht verhindert wurde. Das ist das Ergebnis eines Berichts, den Oberstaatsanwalt Friedrich Apostel veröffentlichte: „So viel Brutalität habe ich noch nicht erlebt”, sagte er in Bonn und wertete: „So etwas darf eigentlich nicht vorkommen”.
Nach den bisherigen Ermittlungen der Mordkommission haben die drei 17-, 19- und 20-Jährigen am vergangenen Samstag gegen Mittag schlichtweg beschlossen, ihren Mithäftling zu töten und die Tat als Selbstmord zu tarnen. Sie zwangen das Opfer, zwei Abschiedsbriefe zu schreiben, vernichteten die aber später. Sie misshandelten den 20-jährigen mit massiven Schlägen, benutzten dabei ihre Hände, Fäuste und Werkzeuge. Sie zwangen das Opfer, Wasser mit scharfem Pulver und Salz zu trinken und eine Tube Zahnpasta zu essen.
Als der 20-Jährige sich erbrach, musste er aus der Lache essen, aus dem Halter der Toilettenbürste eine Mischung von Urin und Spucke trinken. Das Opfer wurde mit Gewalt dazu gebracht, sich mit sexuellen Handlungen selber schwer zu verletzen. Nachdem der junge Mann von den Tätern mehrfach geschlagen worden war, sollte er erhängt werden. Weil innerhalb von zwei, drei Stunden verschiedene Kabel rissen, hingen die Täter den 20-jährigen an geknüpfte Bettlakenstreifen, die sie nach eineinhalb Minuten vom Hals lösten und den Bewusstlosen mit Schlägen zu Bewusstsein brachten. Kurz darauf erhängten sie ihn.
„Die Vorfälle in der Zelle sind von dem im Haus anwesenden Justizvollzugspersonal nicht erkannt worden“, sagte Oberstaatsanwalt Apostel lapidar. Er räumte aber ein: Wenigstens zwei Beamte haben bei dem Versuch, das Leben des Opfers zu retten, versagt. Der 20-Jährige hatte einen Rufknopf gedrückt. Der Beamte hielt aber eine Überprüfung nicht für notwendig, weil er sich von den drei Täten einen über die Gegensprechanlage einen „Fehlruf“ vorgaukeln ließ. Weil andere Gefangene sich über Lärm beschwert hatten, wollten Beamte spät…
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. November 2006 auf http://www.lawblog.de.
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