Montagsproduktion
am 12.02.2007 von http://www.sartorienfelder.de
Das Referendariat hat positive und negative Seiten - zu letzteren gehören die Übungsklausuren, die man wohl oder übel zur Vorbereitung auf das Zweite Examen schreiben muß. Ein nicht zu unterschätzendes Problem ist dabei der Zeitaufwand; irgendwie sollte man das Schreiben der Klausur zwischen Stationsarbeit, AG-Unterricht und dem selbständigen Lernen und Wiederholen hineinschieben. Man muß schon dafür dankbar sein, daß der Klausurenkurs bei uns am Gericht nicht mit einer Präsenzpflicht gekoppelt ist. Und da Originalklausuren aus vergangenen Examensterminen gestellt werden, gewinnt man schon mal einen Eindruck, was eineinviertel Jahren auf einen zukommt.
Dieser Tage kam nun die erste Klausur zurück, die bei mir eine echte Montagsproduktion war: Am letzten Tag der Bearbeitungszeit abends zwischen halb acht und Mitternacht geschrieben, nachdem ich einen halben Tag bei meinem Ausbilder zu tun hatte.
In dem Fall ging es um jemanden, der ein Ladenlokal angemietet und dort eine Drogerie eröffnet hatte. Um sich vor Konkurrenz im selben Haus (in dem sich noch ein anderes Ladenlokal befand), vereinbarte er mit dem Vermieter ein Wettbewerbsverbot, das auch durch eine entsprechende Dienstbarkeit abgesichert werden sollte, zu deren Bestellung sich der Vermieter verpflichtete. Und wie es kommen mußte: Der Vermieter bestellte entgegen der Vereinbarung die Dienstbarkeit nicht und veräußerte das Haus an einen anderen, der von dem (vertraglichen) Wettbewerbsverbot nichts wußte. Und der vermietete das andere Ladenlokal an jemanden, der dort eine Apotheke aufmachte, in der auch Drogerieartikel verkauft werden. Und der neue Eigentümer lehnt es selbstverständlich ab, die Eintragung der Dienstbarkeit zu bewilligen.
Nun kommt der …
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Kenn ich
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