Monica Lierhaus klagt gegen die “Mopo”

Die Moderatorin, die vor Gericht von dem Presserechtler Matthias Prinz vertreten wird, wirft dem Boulevardblatt vor, zu detailliert über ihren Gesundheitszustand berichtet zu haben. In einem vorangegangenen Fall hatte die Pressekammer des Hamburger Landgerichts der “Mopo” bereits untersagt, bestimmte Äußerungen zu Lierhaus’ gesundheitlicher Verfassung zu wiederholen.

Am Freitag ging es in erster Linie um ein Interview mit einem Mediziner, das Prinz ebenfalls nicht mehr veröffentlicht sehen will. Er hat vor, für seine Mandantin ein “exorbitantes Schmerzensgeld” zu erstreiten.

Lierhaus klagt auch gegen “Mopo”-Reporter Thomas Hirschbiegel, der laut Autorenzeile Urheber der strittigen Texte ist. Der Journalist bestritt aber in einer eidesstattlichen Erklärung seine Autorschaft. Prinz zog daraufhin seinen Antrag gegen Hirschbiegel zurück, obwohl er dessen Erklärun…

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Themen: Rechtsprechung (d) , Abendblatt , Journalist , Monica Lierhaus

Erschienen 18. Mai 2009 auf http://log.handakte.de/.

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