Monatsrückblick Juli
Was waren die wichtigsten vergaberechtlichen wie –politischen Themen im Juli? Unser gibt wie immer die kompakte Antwort.
1. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz in Kraft
Am 23. Juli ist das umstrittene Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz in Kraft getreten, das u.a. die Auftragnehmer
verpflichtet, mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro zahlen. Weiterführende Informationen finden Sie im Beitrag von Marco Junk
hier.
2. Vertragsänderungen: Vertrag zum Betrieb der Nahverkehrslinien im Rhein-Ruhrgebiet vergaberechtswidrig
Wesentliche Änderungen eines bestehenden Vertrages führen bekanntermaßen zur Pflicht, diesen neu auszuschreiben. Daran erinnerte das
OLG Düsseldorf (Beschluss v. 21.07.2010 – VII-Verg 19/10). Der Vertrag zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und der DB Regio
NRW GmbH sah ursprünglich vor, dass die DB Regio die S-Bahn-Linien bis 2018 betreiben solle, ein später geschlossener
Vergleichsvertrag erweiterte diesen Zeitraum bis zum Jahr 2023. Dementsprechend müsse nach Ansicht des OLG der Betrieb neu
ausgeschrieben werden. Weitere Informationen hier.
3. Betriebliche Altersvorsorge bei Kommunen ausschreibepflichtig
Die private Versicherungswirtschaft dürfte den Champagner geordert haben: Am 15. Juli entschied der EuGH (Az.: C-271/08), dass die
bisherige Praxis zahlreicher Städte und Gemeinden, Rahmenvereinbarungen über die betriebliche Altersvorsorge ohne vorherige
Ausschreibung mit tarifvertraglich ausgewählten Versorgungsträgern abzuschließen, europarechtswidrig ist. Die betriebliche Alte…
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