Monatsrückblick IT-Recht · März 2012

Schnelldurchlauf ausgewählter Themen, die IT-Juristen im März beschäftigten:

Überblick e-Commerce & Wettbewerbsrecht: BGH zu Anforderungen an irreführende Behauptungen sowie Bedeutungsgehalt des Startpreises · OLG München gegen doppelte 40-€-Klausel · Tätowierstudio ist kein Konzertsaal · im Verbrauchergeschäft vor Rücktritt keine Fristsetzung bei mangelhafter Ware · LG Detmold zum vorzeitigen Abbruch einer ebay-Auktion · unvollständiges Impressum immer noch keine Bagatelle Immaterialgüterrecht feat. Marken- und Domainrecht: EuGH zur öffentlichen Wiedergabe · BGH-Entscheidungen Echtheitszertifikat und Landgut Borsig · OLG Hamburg zu RapidShare Facebook: LG Berlin erklärt Facebooks «Freundefinder» und Nutzungsbedingungen für unzulässig · außerordentliche Kündigung nach unflätiger Äußerung gegenüber Facebook-Freunden Datenschutz: BAG zum Widerruf der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Sonstiges: Keine Offenlegung des Terminkalenders der Bundeskanzlerin e-Commerce & Wettbewerbsrecht

Der Button kommt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zur irreführenden Behauptung der Marktführerschaft im Sportartikelbereich (Az. I ZR 202/10):

Eine Irreführung ist erst dann anzunehmen, wenn eine Werbeaussage geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der Verbraucher eine Fehlvorstellung hervorzurufen.

Intersport war gegen Karstadt vorgegangen, das sich als Marktführer im Sortimentsfeld Sport bezeichnet hatte, obwohl die zur Intersport-Gruppe zusammengeschlossenen Einzelunternehmen insgesamt mehr Umsatz erzielen. Eine Irreführung könne sich – so der BGH – daraus aber nur dann ergeben, wenn das von der Karstadt-Werbung angesprochene Publikum die zur Intersport-Gruppe gehörenden Einzelunternehmen als wirtschaftliche Einheit ansieht. Dieser Frage muss das OLG München nun nachgehen.

In einer weiteren Entscheidung stellte der BGH fest, dass der niederige Startpreis (1 €) einer Onlineauktion keinen Aussagegehalt hinsichtlich der Beschaffenheit der angebotenen Ware hat (konkret: Originalprodukt vs. Fälschung). Da der Endpreis aus den Höchstgeboten der Interessenten gebildet wird, könne auch ein mehrere Tausend Euro teures Luxus-Handy könne mit einem Startpreis von 1 € angeboten werden (Az. VIII ZR 244/10, Urteil vom 28. März 2012, Volltext liegt noch nicht vor).

Das Oberlandesgericht (OLG) München stellt sich gegen die Lehre von der doppelten 40-€-Klausel (Az. 29 W 212/12). Der übrigen bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung zufolge muss die Abwälzung der Rücksendekosten von bis zu 40 € teurer Ware gesondert in den AGB vereinbart werden. Der Verbraucher ist demnach doppelt mit der 40-€-Klausel konfrontiert, nämlich in der Widerrufsbelehrung und in den AGB (siehe Rücksendekosten im A-Z des Onlinehandels). Das OLG München dagegen lässt die Wiedergabe einer entsprechenden Widerrufsbelehrung innerhalb der AGB …

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Themen: Datenschutz , Impressum , Ebay , E-commerce , Bgh , Olg Hamburg , LG Berlin , Agb , Rapidshare , Internetauktion , Datenschutzbeauftragter , Karstadt , Tiger , Außerordentliche Kündigung , Facebook , Startpreis , Kanzlei , Tätowierer , Vertragsschluss , One-click-hoster , Echtheitszertifikat , Marktführer , Monatsrückblick , öffentliche Wiedergabe , Doppelte 40-€-klausel , Preisverzeichnis , Software-vertrieb

Erschienen 2. April 2012 auf http://anwaltniemeyer.de.

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