Monatsrückblick IT-Recht · Januar 2012

Schnelldurchlauf ausgewählter Themen, die IT-Juristen im Januar beschäftigten:

Überblick Hamburger Gerichte zur Hotelbewertung im Internet Immaterialgüterrecht: Weiterveräußerung von Hörbuch-Download · Total-Buy-Out-Klauseln · Filesharing-Abmahnung unbrauchbar · Streitwertbemessung bei unerlaubter Fotonutzung Datenschutz, Gesetzgebung: Entwurf der EU-Datenschutz-Verordnung vorgestellt · IHK vs. ULD Schleswig-Holstein · Pippa vs. PIPA Providertum, Mobiltelefonie: Unbemerkte Datenverbindungen · Praxis der Funkzellenabfrage · DSL-Geschwindigkeit · Haftung des Admin-C e-Commerce: Angaben zum Kraftstoffverbrauch bei Vorführwagen · Grundpreisangaben in Angebotsübersichten Sonstiges: Keine Schutzlücken ohne Vorratsdatenspeicherung · Kündigungsrecht des Nutzers von Online-Partnerbörsen

Hamburg (Symbolfoto)

Hotelbewertung

Hamburger Gerichte waren in der jüngeren Vergangenheit gleich zwei Mal mit Hotelbewertungen befasst. Das LG entschied über die Haftung von Hotelbuchungsportalen für geschäftsschädigende Bewertungen von Nutzern (im Folgenden I, Az. 327 O 607/10), das Hanseatische OLG bestätigte ein Urteil, das sich für die Zulässigkeit von Hotelbewertungen an sich aussprach (im Folgenden II, Az. 5 U 51/11).

Hotelbewertung I

Das Bereithalten einer Bewertungsfunktion und das Veröffentlichen nutzergenerierter Hotelbewertungen auf einem Hotelbuchungsportal stellen auch dann geschäftliche Handlungen dar, wenn das Bewertungsportal nur Teil eines gewerblichen Online-Reisebüros ist (anders: KG Berlin, Az. 52 O 229/10). Dies gilt zumindest dann, wenn die Entscheidung über das «Ob» einzelner Veröffentlichungen dem Portal obliegt (Nutzer konnten ihre Bewertungen nicht selber online stellen, die Freischaltung erforderte das erfolgreiche Durchlaufen eines «aufwändigen TÜV-zertifizierten» Prüfungsverfahrens). Der Portalbetreiber haftet dann für die falschen Tatsachenbehauptungen der Nutzer.

Hotelbewertung II:

Das Hanseatische OLG entschied, dass die bloße Eignung einer Bewertungsplattform zur Verbreitung unwahrer Behauptungen nicht genügt, den vermeintlichen «virtuellen Pranger» zu verbieten. Eine Hotel- und Hostelbetreiberin verlangte, dem beklagten Bewertungsportal schon die Möglichkeit zur Bewertung der eigenen Unterkünfte zu untersagen. Ohne Erfolg, da die Allgemeinheit ein Interesse an Hotelbewertungen habe, die selbst dann als Meinungen geschützt seien, wenn sie anonym abgegeben werden. Unwahre Behauptungen seien auch weiterhin einzeln anzugreifen.

Immaterialgüterrecht

Filesharing ist in Schweden nunmehr als Religion anerkannt.

LG Stuttgart: Weiterveräußerung von heruntergeladenem Hörbuch

Das LG Stuttgart befasste sich mit der AGB-Klausel

Der Käufer […] erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht, kein Eigentum. Der Weiterverkauf ist untersagt.

einer Anbieterin von Hörbuch…

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Themen: Datenschutz , Störerhaftung , Filesharing , Meinungsfreiheit , Streitwert , Hamburg , Admin-c , Tauschbörse , Vergangenheit , Schleswig Holstein , KG Berlin , Hotelbewertung , Erschöpfung , Hotelbewertungen , Dsl-anschluss , Bildnutzung , Hörbuch , Fotonutzung , Social Plugin , Datenverbindung , Online-partnerbörse , Total-buy-out-klausel

Erschienen 30. Januar 2012 auf http://anwaltniemeyer.de.

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