Anrufer des Tages
Markentiger® | 2. September 2010 — Tüdelüdelüt Anrufer: “Guten Tag, Sie vertreten doch auch bei urheberrechtlichen Abmahnungen?” Ich: “Ja!” Anrufer: “Ich ha…
Der Abmahn- und Unterlassungswahn im Netz berührt den Arbeitsrechtler meist ja nicht. Für uns ist die Abmahnung – anders als für die Kollegen des Grünen Rechts – einfach immer noch eine Aufforderung an den Vertragspartner, sich endlich an die Regeln zu halten. Gottseidank machen wir auch “Grünes Recht” im eigenen Hause, sonst hätte mir ja der Kopf geschwirrt, als sich Folgendes zutrug:
Am 9.6.2011, also vor eineinhalb Wochen, hatte ich Kopfweh. Es war auch sonst kein so guter Tag. Von dem Haufen Emails, den ich so bekomme, wurde das Kopfweh nicht besser. Die vielbeklagte “corporate” Strategie, jeden Deppen, sogar den eigenen Anwalt, bei jeder noch so irrelevanten Korrespondenz auf cc zu setzen (um dann zu sagen “haben Sie die E-Mail vom…nicht bekommen?”) führt auch hier zu einem Eingangsvolumen von gut 200 Mails am Tag und nein, den Haufen kann man gar nicht sinnvoll bearbeiten.
Echter Spam ist dank unseres Administrators eigentlich nie dabei. Der Filter hält die Penisverlängerungen, Flaggenmasten, *zensiert* usw. zuverlässig draußen.
Am Mittag kam dann eine Mail von einer Firma, die ich nicht kenne, aber natürlich vertreten würde, wenn man mich fragen würde.
Sie hatte den sympathisch-auffälligen Namen “MoinChef”, weshalb man sich ja gleich angesprochen fühlte. MoinMoin GmbH – der Betreiber – hat die Website immer noch (http://www.moinchef.de) und schlecht sieht sie auch nicht aus. Sie hat sogar etwas mit Arbeitsrecht zu tun, weil man da Jobs suchen und Stellenanzeigen aufgeben kann.
Schön, nur haben wir gerade keine Stelle frei. Man wollte mir auch nur andienen, mit meinem Blog dort Partner zu werden, hat allen möglichen Kauderwelsch dazu als Erläuterung angebracht, aus dem ich schon technisch nicht schlau werde; und klar war auch, irgendwie ist das kommerziell. Dagegen habe ich nichts, aber ich bin schon froh, wenn es ich den Blog betreuen kann – mehr will ich mir wirklich nicht aufhalsen, echt – und irgendwie roch das zwar nach Arbeit, aber eben nicht nach anwaltlicher Tätigkeit. Also schnell “Löschen” geklickt und vergessen.
Natürlich sind solche Mails böse. Ganz finster. Sie sind VERBOTEN. § 7 UWG verbietet sie ausdrücklich. Aber mal ehrlich: Wenn der Inhalt freundlich und ernsthaft ist, und es davon nicht tausende am Tag gibt – Löschen ist nun wirklich keine große Sache in Outlook, oder?
Ich habe das Ding also vergessen, bis ich am Freitag dann ein Fax von mir völlig unbekannten Kollegen bekam, die mir – “ohne Anerkennung einer Rechtspflicht” – aus heiterem Himmel die strafbewehrte Unterlassung andienten, solche Mails in Zukunft nicht mehr zu senden:
Ja. Habe ich einen so aggressiven Ruf, dass man meine Abmahnung gar nicht erst abwartet? Hey, da draußen: Die Zeiten, als ich meine Brötchen mit unerlaubten Telefaxzusendungen an die eigene Kanzlei verdienen musste, sind weit mehr als ein Jahrzehnt vorbei. Vorbei!
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» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Juni 2011 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.
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