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Mögliche Abmahnwelle vom LG Berlin gestoppt - Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden in Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

am 02.11.2007 von LBR-Blog

Das ansonsten sehr verbietungsfreudige Landgericht Berlin hat nun eine potentielle neue Abmahnwelle im Keim erstickt.Wer das vom Gesetzgeber vorgeschlagene Muster Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV) unbesehen zur Gestaltung seiner Widerrufsbelehrung benutzt, hat es schwer. Denn bei der deren Formulierung lauern auch für den gesetzestreuen Onlinehändler zahlreiche Fallen, selbst, wenn das Muster wörtlich übernommen wird. Die zuständigen Gerichte sind sich über die Folgen nicht immer einig. Wir berichteten.Das Landgericht Berlin macht es nun Händlern insofern leichter, als dass es die Verwendung des im Muster vorgeschlagenen Passus innerhalb der Widerrufsbelehrung: Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden für nicht wettbewerbswidrig hält, da die Bagatellschwelle des § 3 UWG nicht erreicht sei.Das Problem ist folgendes:Die aufgrund der Verordnungsermächtigung des Art. 240 Nr. 1 EGBGB erlassene BGB-InfoV sieht insoweit in dem für eine Belehrung in Textform vorgesehene Widerrufsbelehrung vorgeschlagenen Muster (Anlage 2 zu § 14 BGB-infoV) zur Erfüllung der Informationspflichten des § 1 Abs. 1 BGB-InfoV grundsätzlich den ausdrücklichen Hinweis vor, dass im Falle des Widerrufs „paketversandfähige Sachen ... (auf Kosten und auf Gefahr) des Unternehmers vom Verbraucher zurückzusenden sind. Der Mustertext kann gemäß dem „Gestaltungshinweis in der Fußnote 7 dahin abgeändert werden, dass der in Klammern gesetzte Teil des Satzes entfallen kann, wenn in Ausübung des gemäß § 357 Abs. 2 S. 3 BGB für den Untemehmer bestehenden Wahlrechts der dort vorgesehene und auch vom Antragsgegner verwendete Hinweis („Sie haben die Kosen der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware …

LG Berlin: Das Fehlen der Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts in der dem Verbraucher vor Vertragschluss gem. § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB zu erteilenden Belehrung, ist nicht geeignet den Wettbewerb m

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 312c Abs. 1 Satz 1 hat ein Unternehmer dem Verbraucher klar und verständlich die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die diese gemäß Art. 240 Nr. 1 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV bestimmt ist. Hierzu gehören grundsätz…

BMJ: Muster für Widerrufsbelehrung - Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) in der ab dem 01.04.2008 gültigen Fassung Muster für die Widerrufsbelehrung Wichtig: Nach wie vor hat der Formulierungsvorschlag des Bundesministeriums der Justi…

LG Berlin: Fehlender Hinweis zur Gefahrtragung bei Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss im Fernabsatz ist nicht abmahnfähig, Urt. v. 2.8.2007, Az. 96 O 138/07

Wettbewerbsrecht-Blog.de / Das LG Berlin hat am 2.8.2007 entschieden, dass das Fehlen eines Hinweises zur Gefahrtragung des Unternehmers bei der Rücksendung der Ware nach Widerruf nicht abgemahnt werden kann. Der abgemahnte Händler hatte in der vor Vertragsschluss zur Verfü…

Widerrufsbelehrung

advobLAWg / Das LG Halle (Urteil vom 13. 5. 2005 - AZ :1 S 28/05) hatte schon im Mai vergangenen Jahres die Muster-Widerrufsbelehrung nach § 14 I BGB-InfoV Anlage 2 2003 als rechtswidrig und keine ausreichende Belehrung des Verbraucher angesehen. Das LG Müns…

Die neue Widerrufsbelehrung - BGB-InfoV: Musterwiderrufsbelehrung und Musterrückgabebelehrung

IP|Notiz / Zum 1. April 2008 ist die neue Widerrufs- und Rückgabebelehrung (3. Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichtenverordnung) in Kraft getreten und damit auch die von Online-Shop Betreibern lang herbeigesehnte Musterwiderrufsbelehrung. Damit…

Neue Muster-Widerrufsbelehrung zum 1. April

Telemedicus / Was lange währt, wird endlich gut: Am 1. 4. ´08 wird die korrigierte Fassung der Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft treten. Die bisherige Regelung in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV war nach Ansicht vieler Gerichte unzureichend. Mit d…

LG Köln: Gesetzliche Musterwiderufsbelehrung kann wettbewerbswidrig sein - Der wettbewerbsrechtlichen Unlauterkeit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung steht nicht entgegen, dass deren Wortlaut aus der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV übernom

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der wettbewerbsrechtlichen Unlauterkeit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung (hier: wegen Verstoßes gegen § 312d Abs. 2 BGB) steht nicht entgegen, dass der Wortlaut der Widerrufsbelehrung aus der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV übernomm…

LG FFM zur Gefahrtragung beim Widerruf!

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Das frühere Muster des BMJ für eine Widerrufsbelehrung war bekanntlich nicht besonders glücklich formuliert. Einer von mehreren Schwachpunkten war der missglückte Gestaltungs-hinweis zu Ziffer 7.) der Anlage 2 zu §…

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Blog der Kanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum zum Thema Onlinerecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und zu ähnlichen Rechtsgebieten vor allem auch für User der eBay-Plattform

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