Modernisierung des anwaltlichen Berufsrechts

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am 27.5. mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften befasst und den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 23.4.2009 bestätigt.

Damit bleibt das Gesetz, das Verfahrensvorschriften für interne verwaltungsrechtliche Streitigkeiten der beiden Berufsgruppen neu regelt, unverändert. Der Bundesrat entscheidet am 12.6.2009 darüber, ob er gegen das Vermittlungsergebnis Einspruch einlegen will. Erst dann steht fest, ob etwa die Einrichtung einer Ombudsstel…

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Themen: Gesetzgebung , Bundestag , Berater , Twitter , Gesetz Zur Modernisierung Von Verfahren IM Anwaltlichen Und Notariellen Berufsrecht

Erschienen 8. Juni 2009 auf http://log.handakte.de/.

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