Moderne (?) Energie-Fusionskontrolle Teil 3
beck-blog | 22. März 2012 — Ich hatte Anfang des Jahres über neuere Entwicklungen in der Praxis des Bundeskartellamts zur Energie-Fusionskontrolle berichte…
Es tut sich was in der Energie-Fusionskontrolle. Letzte Woche hatten wir erst über die Freigabe des Bundeskartellamts in der Sache RWE / Stadtwerke Unna berichtet. Der dortige Fall hatte seinen Schwerpunkt im Strombereich. Jetzt hat sich das Bundeskartellamt den Erdgasbereich für eine wegweisende Fortentwicklung der Energie-Fusionskontrolle vorgenommen. In einer Pressemitteilung vom 13.01.2012 berichtet es, dass es den geplanten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung des russischen Erdgaskonzerns Gazprom an dem ostdeutschen Gasversorger VNG im Hauptprüfverfahren freigeben möchte (Gesch.-Z.: B8-116/11; Anmeldung vom 02.09.2011). Das Bundeskartellamt spannt seine "Kunden" nicht auf die Folter, sondern verrät bereits in der Pressemitteilung, was es an Neuem in der Entscheidung geben wird. Dazu in aller Kürze:
Das Bundeskartellamt bejaht das Vorliegen des Zusammenschlusses der Erlangung wettbewerblich erheblichen Einflusses nach § 37 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Ob eine marktbeherrschende Stellung von Gazprom auf einem bundesweiten Markt für die Förderung und den Import von Erdgas besteht, lässt das Amt offen. Es fehle jedenfalls an einer Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung. Dieses Prüfungsergebnis dürfte wieder Ausdruck der neuen, progressiveren Praxis des Bundeskartellamts sein, wie sie bereits im Beschluss zum Vorhaben RWE/ Stadtwerke Unna Ausdruck gefunden hat.
Von sehr großer praktischer Bedeutung sind die Hinweise in der Pressemitteilung vom 13.01.2012, dass das Bundeskartellamt die Märkte für die Belieferung von regionalen Weiterverteilern und von RLM-Kunden (durch überregionale Ferngasgesellschaften) in räumlicher Hinsicht jetzt bundesweit abgrenzen möchte. Nach der bisherigen Praxis wurden diese Märkte netzbezogen, also anhand des Netzes des mit dem Gasversorger verbundenen Gasnetzbetreibers abgegrenzt. Der Grund für diese Änderung der räumlichen Marktabgrenzung dürfte für das Bundeskartellamt v.a. in den Entwicklungen im regulatorischen Bereich liegen, also z.B. in der Verringerung der Marktgebiete und der Stan…
» Vollständiger ArtikelErschienen 15. Januar 2012 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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beck-blog | 17. April 2012 — Ich hatte bereits am 22.03.2012 über die Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom Vortage zur Freigabe im Fusionskontrollverf…
beck-blog | 12. Januar 2012 — Seit der Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 09.12.2011 über die Freigabe einer 24 %-igen Beteiligung von RWE an den S…
CMS Hasche Sigle | 12. Dezember 2011 — Am 09.12.2011 hat das Bundeskartellamt in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass es eine 24 %ige Beteiligung von RWE an…
CMS Hasche Sigle | 1. März 2012 — Anders als die EU-Fusionskontrolle, die den Erwerb einer Minderheitsbeteiligungen nur ausnahmsweise als einen fusionskontrollpf…
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