Bundesratsinitiative gegen Handys in Gefängnissen
Jurabilis | 27. September 2005 — Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) will gegen verbotene Handy-Telefonate von Gefangenen vorgehen. Dazu start…
Die neue Justizvollzugsanstalt Offenburg ist bundesweit das erste Gefängnis, auf dessen Gelände der Mobilfunkverkehr durch den Einsatz von Störsendern unterdrückt wird. Die Bundesnetzagentur hat grünes Licht für eine mehrwöchige Testphase der technischen Blockade gegeben.
„In der JVA Offenburg herrscht ab sofort Funkstille, was die unerlaubte Nutzung von Handys anbelangt. Mit dem Einsatz der Handyblocker sorgen wir dafür, dass Mobiltelefone im Vollzug schlagartig nutzlos sind. Verbotene Absprachen unter Gefangenen, über Handys organisierte illegale Geschäfte oder Fluchtvorbereitungen sind damit in Offenburg kein Thema mehr“, teilte Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) in Stuttgart mit.
Seit der Föderalismusreform können die Länder in eigener Zuständigkeit die Installation von Störsendern im Justizvollzug auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Die Ausweitung der Technik auf andere Anstalten sei langfristig überlegenswert, aber auch eine Frage des Geldes, erklärte der Minister. Für die Installation und Inbetriebnahme der Anlage in Offenburg seien Kosten von rund 1 Mio. Euro entstanden.
Mobiltelefone sind in Vollzugsanstalten – übrigens nicht nur für Gefangene – verboten. Immer wieder ist es Häftlingen aber gelungen, Handys auf oft abenteuerlichen Wegen an den Kontrollen vorbei in die Anstalten zu schmuggeln. Im laufenden Jahr wurden in den Anstalten des Landes bereits 183 Geräte sichergestellt, 2008 wurden 219 Geräte gefunden, 2007 waren es 153 und 2006 171.
Bei den Gefangenen sind die immer billiger und kleiner werdenden Handys heiß begehrt, um per SMS oder per Anruf kriminelle Geschäfte aus der Zelle zu führen oder ihre Flucht zu organisieren. So wurden zum Beispiel Helfer außerhalb der Gefängnismauern angewiesen, wo und wann sie Geld oder Drogen über die Anstaltsmauer werfen können. Auch wegen der Gefahr von Verdunklungshandlungen müssen unüberwachte Telefonate von Untersuchungsgefangenen wirksam unterbunden werden.
Die Unterbindung des Mobilfunkverkehrs bleibt ausschließlich auf das Gefängnisgelände beschränkt. „Die Störsender in der neuen JVA Offenburg funktionieren wie erwartet tadellos und …
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