Mobilcom AG / freenet AG Verschmelzung: LG Kiel hat Bedenken
am 08.05.2006 von http://notizen.duslaw.eu
Den Begriff der Insiderinformation (§ 13 WpHG) legt die neuere Praxis weit aus; dazu
wird auch eine lediglich der Vorbereitung der eigentlichen Verhandlung dienende richterliche
Zwischenäußerung im Freigabeverfahren (§ 16 Abs. 3 UmwG) gezählt.
Die Mobilcom AG meldet heute
Abend gem. § 15 WpHG:
Das Landgericht Kiel hat in einem heute der Gesellschaft zugegangenen Beschluss,
der der Vorbereitung des für den 20. Juni 2006 geplanten Termins zur mündlichen Verhandlung
dient, nach vorläufiger Bewertung Bedenken gegen die sofortige Freigabe der Verschmelzung
erhoben ... Das LG Kiel bezweifelt das Vorliegen eines vorrangigen Eintragungsinteresses
und stellt die Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft
zum Vergleich mit der France Télécom S.A. im Januar 2003 sowie deswegen auch die Wirksamkeit
des Vergleichs selbst in Frage. ...
…
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