MMO-Prozesse: Ein rechtlicher Rundumschlag
Zu den Todfeinden der MMO-Betreiber gehören Goldseller und Anbieter von und so genannten Privatservern, denn alle stören direkt oder indirekt das Geschäftsmodell und gefährden damit
die Investition in das Spiel. Es ist also fast ein bisschen überraschend, dass die juristische Offensive gegen diese drei Phänomene
in Deutschland erst in jüngerer Zeit so richtig Fahrt aufnimmt. Ein kleiner Überblick über die Kampflage:
Goldseller-Forum-Anbieter verliert in Hamburg
In einem noch nicht veröffentlichten hat das LG Hamburg
die Betreiber eines Forums zu Unterlassung und Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Moderatoren des Forums hatten selbst Tipps zum
Handel mit der Spielwährung des populären MMO Runes of Magic gegeben. Zudem hat der Betreiber sich geweigert, Forenbeiträge mit
Anleitungen zur des Spiels zu
löschen. Das Gericht hatte offenbar keine Bedenken gegen die Wirksamkeit von Ziffer 10.4 der AGB, die das Handeln mit virtueller
Währung außerhalb des Spiels untersagen. Im Betrieb des Forums sahen die Richter Presseberichten zufolge eine gezielte Behinderung
des Geschäftsbetriebs von Frogster, da dessen Kunden durch die Forumsinhalte zum Vertragsbruch verleitet würden. Dieser Tatbestand
kommt aus dem (§ 4 Nr.
10 UWG) und setzt ein Wettbewerbsverhältnis voraus. Das Gericht hat den Forenbetreiber also offenbar als Konkurrenten des
Spielebetreibers aufgefasst, auch wenn er selbst gar kein MMO zur Verfügung gestellt hat.
NCSoft geht gegen Privatserver-Anbieter vor
Diese Einordnung könnte auch in sich anbahnenden Verfahren relevant werden, in denen NCSoft gegen Betreiber von “Privatservern” für
wie AION vorgeht. Solche Betreiber stellen sich gerne
auf den Standpunkt, es gebe kein Gesetz, das ihnen den Aufbau einer Verbindung zu den (proprietären) Spielclients untersage, so lange
ihr Server auf Open Source-Software beruhe. In der Tat muss damit keine Verletzung von Urheberrechten einhergehen (sie ist aber auch
nicht ausgeschlossen, hier kommt vieles auf den genauen technischen Ablauf an). Die NCSoft-AGB verbieten aber die Verbindung mit
fremden Servern (siehe z.B. Ziffer 7 der AION-Nutzungsbedingungen), so dass ein Verleiten der Kunden zum Vertragsbruch auch hier
vorliegen dürfte. Auch das Einrichten von Privatservern verbieten…
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