MLP eingeholt vom Schreckgespenst des Arbeitnehmerstatus

Es war nur eine Frage der Zeit, bis das Schreckgespenst „Arbeitnehmerstatus“ MLP wieder einholt. Diese Zeit ist jetzt gekommen: Das Sozialgericht Mannheim hat in einer aktuellen Entscheidung am 18.11.2011, Aktenzeichen S 4 KR 3987/09, erkannt, dass die Tätigkeit eines früheren MLP-Consultants als sozialversicherungspflichtig anzusehen ist.

Wir erinnern uns: Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte im Jahr 2009 bei MLP eine Betriebsprüfung durchgeführt. In diesem Rahmen wurden auch zahlreiche Anträge ehemaliger MLP Consultants auf Feststellung der Sozialversicherungspflicht geprüft.

Der Grundsatzabteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund lagen hier stapelweise Unterlagen vor, die belegten, dass der Arbeitsablauf bei MLP minutiös vorgegeben war und den Consultants bei Nichteinhaltung der Weisungen der Geschäftsstellenleiter empfindliche Sanktionen drohten. Am harmlosesten waren noch die Strafzahlungen für einen angeblich guten Zweck. Richtig übel wurde es dann, wenn die Consultants vor versammelter Belegschaft vorgeführt wurden und mit der Einstellung der Zahlungen von Provisionsvorschüssen gedroht wurde. Dann, ja dann, türmten sich bei den Consultants regelrechte Existenzängste auf und nicht wenige von ihnen mussten sich in psychiatrische Behandlung begeben, manche sogar stationär.

Wie hätte nun bei einem solchen Sachverhalt eine andere Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung getroffen werden können, als den Sozialversicherungsstatus der Consultants festzustellen? Immerhin hatte sich deren Grundsatzabteilung mit der Prüfung fast ein Jahr Zeit gelassen und demgemäß offensichtlich besonders sorgfältig geprüft.

Und so wurde schließlich einem meiner Mandanten im Oktober 2009 telefonisch von der Deutschen Rentenversicherung mitgeteilt, dass der Arbeitnehmerstatus anerkannt sei.

Dennoch, die Überraschung ließ nicht lange auf sich waren: Es kam jedenfalls kein schriftlicher Bescheid, der das mündlich erteilte Ergebnis der Prüfung bestätigte. Wir erfuhren auch bald warum: In Verstärkung eines ehrenwerten Kollegen aus der Kanzlei T in H. führte der Vorstand von MLP mit dem Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Gespräch in wohl offensichtlich freundschaftlicher Atmosphäre.

Die Atmosphäre muss so freundschaftlich gewesen sein, dass die Juristen der Grundsatzabteilung anstatt des Bescheids, dass der Sozialversicherungsstatus festgestellt wurde, Bescheide verschicken mussten, dass die ehemaligen MLP-Consultants in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht als freie Handelsvertreter zu beurteilen sind. Und so flatterten meinen Mandanten jeweils mit inhaltsgleichen, floskelhaften Begründungen die entsprechenden Bescheide der Deutschen Rentenversicherung Bund ins Haus.

Da wundert man sich schon über die Zuständigkeit, denn einige Krankenkassen, insbesondere die Techniker Krankenkasse, hatten zuvor schon auf Antrag der ehemal…

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Themen: Urteile , Sozialversicherungspflicht , Mlp , Deutsche Rentenversicherung Bund , Arbeitnehmerstatus , Freie Handelsvertreter

Erschienen 4. Dezember 2011 auf http://www.heidrun-jakobs-blog.de.

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