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Mitwirkungspflichten zum Schiedsverfahren bei nichtigem Vertrag

am 30.09.2004 von http://www.recht.us/amrecht

MS - Washington.   In der Sache Nussbaum v. Kimberly Timbers, Ltd. hatte der Connecticut Supreme Court am 16. September 2004 zu entscheiden, ob die Mitwirkungspflicht beim Schiedsverfahren mit der Behauptung angreifbar ist, der Vertrag sei nichtig.

In der vorliegenden Sache hatten die Parteien einen Werkvertrag zum Bau eines Hauses abgeschlossen und in diesem Vertrag eine Schiedsvereinbarung getroffen. Der Bauherr behielt 10% des Werklohnes ein. Daraufhin leitete der Bauunternehmer das Schiedsverfahren ein. Hiergegen wendete sich der Bauherr gerichtlich mit der Begründung, die Schiedsgerichtsvereinbarung sei nichtig, weil der Vertrag an sich nichtig sei. Der Bauunternehmer verfüge nicht über die für den Vertragsschluss erforderliche Gewerbegenehmigung. Der Bauherr vertrat die Ansicht, er müsse aus diesem Grunde nicht an dem Schiedsverfahren mitwirken.

In diesem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob das ordentliche Gericht über die Wirksamkeit einer Schiedsgerichtsvereinbarung entscheiden darf. Diese Frage bejahte der Connecticut Supreme Court. Eine Schiedsgerichtsvereinbarung sei unabhängig vom Vertrag zu beurteilen. …

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