Mitverschulden- ein Versuch herumschwirrende Gedanken zu ordnen

Ein Gerichtsverfahren ist mir aus meiner Zeit als Referendar in Erinnerung geblieben. Ein Hauseigentümer ist seinen Räum- und Streupflichten eindeutig nicht nachgekommen. Es hatte sich Glatteis auf der Treppe gebildet, wodurch eine Mieterin zu Sturz kam und sich dabei verletzte. Der Klage wurde nur zu 50% stattgegeben. Das Gericht führte zur Urteilsbegründung aus, die Klägerin hätte ja sehen können, dass es kalt und glatt war. Daher hätte sie sich sehr langsam und sehr vorsichtig auf der Treppe herantasten müssen, um einen Sturz zu vermeiden. Da sie nicht Acht gegeben hatte, war ihr ein sog. Mitverschulden zuzurechnen, weil sie sich selbst in Gefahr begeben hatte. Halten wir fest: Die Gegenseite hatte ihre Pflichten eindeutig verletzt. Mit diesem Richterspruch in der Erinnerung erstaunt es mich, dass in der öffentlichen Diskussion über die Geschehnisse bei der Loveparade, der Gesichtspunkt eines eventuellen Mitverschuldens der zu Schaden gekommenen Teilnehmer bei der juristischen Betrachtung keine Rolle spielt. Es ist auch nicht gerade pietätvoll, Hinterbliebenen oder Verletzten ins Gesicht zu sagen, ihr seid doch selbst schuld. Um Pietät geht es mir nicht, sondern um die juristische Würdigung. Und die Rechtswissenschaft bringt oft grausame Wahrheiten zu Tage. Allen Betroffenen, Geschädigten, Angehörigen und Hinterbliebenen möchte ich hiermit meine aufrichtige Anteilnahme zum Ausdruck bringen. Wenn nach Vorberichten 1.000.000 und mehr Teilnehmer erwartet werden, die sich auf engstem Raum versammeln, ist das bereits ein erster Hinweis, ob man diese gedrängte Enge zu ertragen bereit ist, oder für sich die Entscheidung trifft, eine solche Menschenmenge zu meiden. Ferner sollte jedem klar sein, dass eine solche Menschenmenge nur solange keine Gefahr darstellt, als sie sich in Ruhe und Ordnung befindet. Sobald unkontrollierte Bewegungsströme entstehen oder Panik ausbricht, ist höchste Vorsicht angesagt. Tragen die Opfer nun eine Mitschuld? Ich meine grundsätzlich JA. Die -auch- tödlichen Verletzungen sind schließlich durch andere Teilnehmer entstanden, die die Opfer zu Fall gebracht und niedergetrampelt haben, diese wiederum werden mangels bewußter Steuerungsfähigkeit keine rechtliche Verantwortung tragen, weil diese Katastrophe durch ein Massenphänomen entstanden ist. Es agierten nicht mehr einzelne Individuen kraft ihres Verstandes, sondern die Masse bewegte sich nach physikalischen Gesetzmäßigkeiten nach Druck, Gegendruck und Druckausgleich. Insofern kann diese Masse nicht haftbar gemacht werden, als sich der Vorwurf eines Fehlverhaltens nicht mehr auf einzelne Teilnehmer individualisieren lässt. Im Gegenzug liegt darin jedoch der Vorwurf des Mitverschuldens begründet, weil sich Geschädigte bewußt zum Bestandteil dieser unkont…

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Themen: Juristisches , Panik , Kritik

Erschienen 30. Juli 2010 auf http://philorama.blogspot.com.

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