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Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Errichtung einer Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG

am 16.02.2007 von http://blog.juracity.de

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat in seinem Beschluss vom 23.10.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 21 BV 690/06) anklingen lassen, dass dem Betriebsrat bei der Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Die Kammer hatte in dem Beschlussverfahren über den Antrag des Betriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle zu entscheiden.
Hintergrund dieses Beschlussverfahrens war der Streit des antragstellenden Betriebsrats mit dem Arbeitgeber über die Einsetzung einer Einigungsstelle. Der Arbeitgeber hat die Auffassung vertreten, dass es bei der Errichtung der Beschwerdestelle nach § 13 AGG kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gebe. Demgegenüber war der Betriebsrat der Meinung, dass sich sein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG herleite und begehrte die gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle über den Regelungsbereich “Errichtung der Beschwerdestelle nach § 13 AGG”.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist diesem Begehren nachgekommen und hat dem Antrag des Betriebsrats stattgegeben. Nach Ansicht der Kammer sei es nicht ausgeschlossen, dass die Errichtung der Beschwerdestelle unter einen betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestand falle. Nach § 87 Abs. 1 Nr. BetrVG stehe dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage der …

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