Mitbestimmungspflicht bei Social Media Guidelines – Einbeziehung des Betriebsrates auch bei unverbindlichen Handlungsempfehlungen ?

Zahlreiche Unternehmen unterschiedlichster Branchen führen aktuell Richtlinien für die Nutzung der Sozialen Medien ein. Während die Kommunikations- und PR-Abteilungen in den Unternehmen- oft unterstützt von entsprechenden Agenturen - mit Social Media Guidelines eher intendieren, die Aktivität der Mitarbeiter in den Sozialen Medien zu befördern, hat die Rechtsabteilung oder der externe Jurist oft die undankbare Rolle, als „Spielverderber“ immer nur Bedenken und Risiken zu sehen. Dies führt in einigen Unternehmen dazu, dass die Rechtsabteilungen und Juristen schlicht außen vor gelassen werden oder über die fertigen Richtlinien nur noch einmal „kurz darüber schauen“ sollen. Dabei spielen (arbeits-)rechtliche Implikationen – unabhängig von der Benennung als Guidelines, Tipps oder Policy - eine zentrale Rolle bei der Einführung und Ausgestaltung entsprechender Richtlinien. Auch als langjährige Unterstützer der Idee und der Möglichkeiten der Sozialen Medien ist es integrativer Bestandteil unserer Aufgabe als rechtliche Berater, entsprechende Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang können Social Media Guidelines einen elementaren Beitrag leisten, um Risiken, die oft aus mangelnder Medienkompetenz der Mitarbeiter resultieren, einzudämmen. Für Unternehmen, die - neben den ebenso wichtigen kommunikativen Aspekten - die wesentlichen rechtlichen Themenkomplexe in entsprechenden Social Media Guidelines interessengerecht regeln, dürften die Chancen einer kontrollierten Öffnung hin zu den Sozialen Medien die Risiken deutlich überwiegen. Betrachtet man die immensen Zuwächse bei Facebook & Co und die hohe Durchdringung bei zukünftigen Nachwuchskräften ist nicht davon auszugehen, dass das Phänomen „Social Media“ wieder nachlässt. Unternehmen, die das Thema proaktiv mit eigenen Richtlinien angehen, sind demgemäß deutlich besser aufgestellt, als diejenigen die es ignorieren oder versuchen „auszusperren“. Neben Fragen nach der Notwendigkeit solcher R…

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Themen: Arbeitgeber , Praxistipps , Jurist , Arbeitnehmer , Agenturen , Social Media , Social Media & Recht , Social Media Guidelines , Social Media IM Unternehmen , Arbeitsrecht 2.0

Erschienen 3. August 2011 auf http://www.rechtzweinull.de.

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