Mitbestimmung bei Verkürzung der Arbeitszeit
am 03.04.2007 von http://www.lohn-praxis.netWenn Sie in Ihrem Unternehmen mit den Mitarbeitern eine einvernehmliche Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit vereinbart haben, löst dies generell keine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus. Dies gilt jedenfalls, soweit damit nicht die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs verbunden ist. Sofern lediglich eine Stundenreduzierung der Wochenarbeitszeit vorgenommen wird, handelt es sich dabei nicht um eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 Satz 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es fehlt in einem solchen Fall regelmäßig an einer Einschränkung des Betriebes oder von wesentlichen Betriebsteilen. Eine Betriebsänderung ist nur dann anzunehmen, wenn wesentliche Nachteile für die Belegschaft nachgewiesen werden …
Einrichtung einer AGG-Beschwerdestelle im Betrieb: Der Wille des Gesetzgebers
Arbeitsrecht-Blog.de / Seit In-Kraft-Treten des AGG haben einige Betriebsräte gemäß § 76 BetrVG bei den Arbeitsgerichten beantragt, eine Einigungsstelle zu der streitigen Frage einzurichten, ob die nach § 13 AGG für Arbeitgeber verbindlich vorgeschriebene Errichtung…
Zulässigkeit geringerer Sozialplanabfindungen für Arbeitnehmer, die vorzeitig in Rente gehen können
Recht und Alltag / Sozialpläne werden zwischen Betriebsrat und Unternehmen abgeschlossen, um Nachteile für Arbeitnehmer zu mildern, die infolge einer Betriebsänderung (z.B. einer Betriebsstilllegung oder einer Rationalisierungsmaßnahme) entstehen. Gesetzliche Grund…
Vergütung: Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung
LohnPraxis-Weblog / Beginnen Sie als Unternehmen mit der Durchführung einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG, müssen Sie zuvor mit Ihrem Betriebsrat einen Interessenausgleich abgeschlossen oder zumindest ausreichende Bemühungen in diese Richtung u…
Verwaltung: Betriebsrat darf bei Jahresarbeitszeit mitreden
LohnPraxis-Weblog / Führen Sie in Ihrem Unternehmen Jahresarbeitszeitkonten ein, müssen Sie den Betriebsrat unbedingt einbinden. Nach § 87 Abs. 1 Ziff. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Fes…
Arbeitszeit in Deutschland: 34 bis 40 Stunden Wochenarbeitszeit
JuracityBlog / Trau keiner Statistik … auf der anderen Seite ergeben erst Statistiken eine Beschreibung der vollständigen Realität. So auch bei der Arbeitszeit: Die regelmäßige Wochenarbeitszeit in Deutschland schwankt nach Angaben des WSI…
Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Verweigerung der Zustimmung zur Eingruppierung
Recht und Alltag / In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat vor jeder Eingruppierung zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen. Eingruppierung im Sinne die…
