Mitbestimmung
am 23.03.2005 von Streitsache / BlogDie Bundesregierung will eine Kommission zur Mitbestimmung unter Vorsitz von Kurt Biedenkopf einsetzen. Ziel der Kommission ist es, das bewährte System der deutschen Mitbestimmung und der Arbeitnehmerbeteiligung im Betrieb zu erhalten und auch auf europäischer Eebene zu sichern. (FAZ) Weitgehenden Einfluss nehmen konnte das deutsche Mitbestimmungsmodell schon auf den Kommissionsvorschlag der EU-Fusionsrichtlinie. Danach soll vorrangig eine Einigung zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretern über das Ausmaß der Mitbestimmungsrechte im fusionierten Unternehmen erzielt werden. …
Biedenkopf zur Zukunft der Mitbestimmung
arbeitsrechtblog / Der ehemalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf ist Vorsitzender der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Zukunft der betrieblichen Mitbestimmung. In dieser Eigenschaft hat er heute dem dradio ein Interview gegeben, dessen…
Mitbestimmung unter Beschuss
Handakte WebLAWg / Die Mitbestimmung wird auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil der deutschen Unternehmenskontrolle bleiben: Eine negative wirtschaftliche Auswirkung der Mitbestimmung ist...…
Biedenkopf-Mitbestimmungskommission geplatzt
Unternehmensrechtliche Notizen / Die Biedenkopf-Kommission konnte sich nach Berichten vom Wochenanfang nicht einigen und wird keinen gemeinsamen Bericht vorlegen (der laut Koalitionsvertrag die Grundlage für einen Regierungsentwurf hätte bilden sollen: Wir werden die –…
Mitbestimmungspraxis in den (deutschen) SE
Unternehmensrechtliche Notizen / Über die Praxis der Mitbestimmung in der in Deutschland registrierten Europäischen Aktiengesellschaften (SE) berichten Köstler und Werner in einem Beitrag für “Mitbestimmung” (Magazin der Hans-Böckler-Stiftung). Danach ist zwischen…
Müntefering in Feierlaune: 30 Jahre Mitbestimmung
arbeitsrechtblog / Zum 30-jährigen Jubiläum des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer hat Bundesarbeitsminister Müntefering verbal die Sektkorken knallen lassen. O-Ton: Mitbestimmung heißt auch Mitverantwortung. Da, wo Mitbestimmung zum tragen kommt, mÅ
Mitbestimmung bei Verkürzung der Arbeitszeit
LohnPraxis-Weblog / Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mit den Mitarbeitern eine einvernehmliche Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit vereinbart haben, löst dies generell keine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus. Dies gilt jedenfalls, soweit damit nicht die…
