Mitarbeiterin von Ausländerbehörde verurteilt wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme

Eine ehemalige Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Bad Doberan wurde vom Landgericht Rostock zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, da sie bei der Einschleusung von Ausländern mitgewirkt haben soll. Die Verurteilung erfolgte wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme in 16 Fällen.

Während der Verhandlung räumte die 63-jährige ein, eine Vielzahl rec…

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Themen: Rechtsanwalt , Landgericht , Hamburger Abendblatt , Mitarbeiterin , Bestechung , Bestechlichkeit , Vorteilsannahme , Aufenthaltsgenehmigung , Ausländerbehörde , Vietnamesen
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 30. Mai 2011 auf http://www.anwalt-strafverteidiger.de.

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