Mitarbeiterführung “wie im Dritten Reich”

Eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber in einer Gerichtssitzung erklärt “er lüge wie gedruckt; wie er mit Menschen umgehe, da komme er – der Mitarbeiter – sich vor wie im Dritten Reich” .

Hintergrund dieses vom Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main entschiedenen Rechtsstreits war, dass ein 47- jährige Fahrzeugführer nach mehr als 30 -jähriger Beschäftigung gegen seinen Arbeitgeber wegen einer ihm ausgesprochenen Kündigung Klage erhoben hatte. Im Kammertermin vor dem Arbeitsgericht am 20. Februar 2007 äußerte er in Anwesenheit des Arbeitgebers und seiner Prozessbevollmächtigten: “Die Beklagte lügt wie gedruckt. Wie sie mit Menschen umgeht, da komme ich mir vor wie im Dritten Reich”. Einer Aufforderung des Kammervorsitzenden, den Saal zu verlassen oder sachlich weiter zu verhandeln, folgte der Mitarbeiter nicht. Der Arbeitgeber nahm die Äußerung zum Anlass, dem Mitarbeiter Ende Februar 2007 erneut fristlos zu kündigen.

Das erstinstanzlich hiermit befasste Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die gegen diese fristlose Kündigung gerichtete Kündigungsschutzklage abgewiesen. Die hiergegen einegelegte Berufung des Klägers blieb ebenfalls erfolglos, auch das Hessische Landesarbeitsgericht hielt die Kündigung für wirksam: Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten könnten eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen.

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit werde regelmäßig zurücktreten müssen, wenn sich die Äußerungen als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung oder eine Schmähung darstellten. Der Vergleich betrieblicher Verhältnisse und Vorgehensweisen mit dem nationalsozialistischen Terrorsystem und erst recht mit den in Konzentrationslagern begangenen Verbrechen bilde in der Regel einen wichtigen Grund zur Kündigung. Die Gleichsetzung noch so umstrittener betrieblicher Vorgänge und der Vergleich des Arbeitgebers oder der für ihn handelnden Menschen mit dem vom Nationalsozialismus begangenen Verbrechen und den Menschen, die diese Verbrechen begingen, stelle eine grobe Bel…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Beleidigung , Vertreter , Arbeitsgericht Frankfurt , Verhaltensbedingte Kündigung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 4. Mai 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

NS-Vergleich rechtfertigt fristlose Kündigung

Unternehmerarbeitsrecht | 20. Januar 2011 — Erklärt ein Arbeitnehmer in einer öffentlichen Sitzung gegenüber seinem Arbeitgeber, „er lüge wie gedruckt; wie er mit Menschen…

Zustände wie im Dritten Reich

Recht™ by Nordisch | 19. Januar 2011 — Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2010 AZ: 3 Sa 243/10 Eine solche oder ähnliche Äußerung gegenüber dem Arb…

Fristlose Kündigung wegen NS-Vergleich wirksam

WK LEGAL Online Blog | 23. Januar 2011 — Die Chancen eines gekündigter Arbeitnehmer hätten wohl besser gestanden, wenn er sich mit seinen Äußerungen im Kündigungsschutz…

Arbeitsrecht: Grober Beleidigung können Sie mit Kündigung begegnen

LohnPraxis-Weblog | 25. Januar 2011 — Vergleicht ein Beschäftigter die Zustände im Betrieb mit der NS-Zeit, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Zu die…

Vergleich der betrieblichen Verhältnisse mit einem Konzentrationslager kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen

JuracityBlog | 5. Oktober 2006 — Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit seinem Urteil vom 29.08.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 6 Sa 72/06) e…

Entschädigung für Videoüberwachung durch Arbeitgeber

Rechtslupe | 4. Mai 2011 — Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 € verurteilt, weil er eine …

Tageweise Beschäftigung in der Londoner Konzernzentrale in der Elternzeit

Rechtslupe | 4. Mai 2011 — Einem Arbeitgeber ist es untersagt, eine Mutter in Elternzeit aus Frankfurt am Main anzuweisen, zwei Tage pro Woche in der Ko…

Im Zweifel für den Angestellten

Handakte WebLAWg | 27. August 2006 — Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter, der angeblich unentschuldigt gefehlt hat, nicht ohne weiteres fristlos kündigen. Denn…

Kündigung wegen Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet?

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 2. Februar 2011 — Im Internet wird inzwischen in Foren und Bewertungsportalen nicht nur über Hotels, Restaurants und Lehrer abgestimmt, immer öft…

Fristlose Kündigung nach vermeintlichem Faustschlag und der Äußerung: „Pass bloß auf, Junge!“

Kanzlei Kluge | 2. Februar 2011 — Das Landesarbeitsgericht Köln hatte über die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Dachdeckergesellen zu entscheiden. An…