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Mit Volldampf in den Abhörstaat

am 27.04.2006 von http://www.strafblog.de

Die Zahl richterlich genehmigter Abhörmaßnahmen hat auch im vergangenen Jahr nach einem Bericht des SPIEGEL, der sich seinerseits auf Angaben der Bundesnetzagentur stützt, erheblich zugenommen. Unter dem Titel Staat im Abhörwahn teilt das Nachrichtenmagazin mit, dass die Zahl der genehmigten Abhöraktionen von 34.374 im Jahre 2004 auf 42.508 im letzten Jahr gestiegen sei. Hiervon entfielen 42.011 Abhörmaßnahmen auf Mobilrufnummern.

Diese große Zahl beruhe darauf, dass Mobiltelefone bei Fahndern und Verfolgten gleichermaßen hoch im Kurs stünden. Während letztere an Handys vor allem schätzten, dass über Prepaid-Karten und häufigen Rufnummernwechsel eine weitgehende Anonymisierung möglich sei, habe die mobile Wanze für die Fahnder das Abhören enorm vereinfacht und ermögliche unter anderem sogar das Erstellen von Bewegungsprofilen der Abgehörten - Fahnders Traum. Bisweilen ließen sich Handys sogar zum aktiven Abhören eines Raumes nutzen, ohne das der Abgehörte von sich aus eine Verbindung aktiviert hätte.

Vergleichsweise selten würden dagegen nach wie vor E-Mail- und Internetverbindungen überwacht. Allerdings seien in diesem Bereich die höchsten Steigerungsraten zu beobachten. Überwachten deutsche Fahnder 2004 gerade einmal 78 E-Mail-Accounts, waren es im letzten Jahr schon 365. Die Zahl der überwachten Internetanschlüsse stieg von 92 auf 193.

Anmerkung: Aus unserer Strafverteidigertätigkeit heraus können wir die Angaben im SPIEGEL tendenziell bestätigen. Kaum eine mittlere oder hochkarätige Drogensache und fast keine andere Akte aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, in der sich keine Abhörbeschlüsse und die entsprechenden Abhörprotokolle befänden. Die Sorglosigkeit, mit der Straftäter oft ihre Telefonate führen, ist verblüffend. Verblüffend ist aber auch, wie schnell deutsche Ermittlungsrichter mit Abhörbeschlüssen bei der Hand sind. Bei uns wird proportional sehr viel mehr abgehört als zum Beispiel in den USA, wo die Richter die angeordneten Maßnahmen sehr viel enger überwachen und über deren Ergebnis auch Rechenschaft ablegen müssen. Bewegungsprofile, die z.B. über die Stealth-Pings von Handys, die sich in neue Senderbereiche einloggen, erstellt werden, sind zunehmend wichtig für die Strafverfolger. Nach meinem Eindruck bleiben bei der Abwägung der Freiheitsrechte der Bürger mit den Strafverfolgungsinteressen des Staates Erstere zunehmend oft auf der Strecke. Der Marsch in den totalen Überwachungsstaat scheint unaufhaltsam.

Autor: RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER

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