Mit Tod erlischt Urlaubsanspruch

Ein Arbeitnehmer hat gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG einen Urlaubsabgeltungsanspruch, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann.

Das BAG hat nunmehr mit Urteil vom 20.09.2011, Az.: 9 AZR 416/10 entschieden, dass Hinterbliebene des verstorbenen Arbeitnehmers diesen Anspruch nicht erben können.

Der verstorbene Arbeitnehmer war Kraftfahrer und seit April 2008 bis zu seinem Tod im April 2009 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Das Arbeitsverhältnis endete mit dem Tod des Arbeitnehmers. Die Ehefrau verlangte vom Arbeitgeber die Abgeltung des in 2008 und 2009 nicht gewährten Urlaubes.

Das erstinstanzliche Gericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte der Ehefrau eine Abgeltung von 35 Urlaubstagen in Höhe von 3.230,50 € brutto zugesprochen. Dagegen ging der Arbeitge…

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Themen: Berlin Mitte , Landesarbeitsgericht Hamm

Erschienen 26. September 2011 auf http://www.arbeitsrechtsfix.de/blog.

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